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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

nun hats mich auch erwischt. mein ex vermieter möchte mir nicht die nebenkostenabrechnung überweisen. hier eine schilderung der situation.


letztes jahr im oktober habe ich meine alte wohnung verlassen.die kündung wurde 3 monate vorher fristgerecht eingereicht. nun lebe ich in einer anderen wohnung unter einem anderen vermieter.
dazu muss ich sagen, dass die letzte wohnung eine 2´er wg war.

die tage ist mir aufgefallen, dass ich ja die nebenkostenabrechnung aus dem jahre 2004 noch nicht bekommen habe.
nach einem anruf vom vermieter war die sit klar. er überwies die komplette rückzahlung zu meinem ex bewohner incl. meiner anteile.
er ist nun der meinung, dass er mir meinen anteil nicht auszahlen muss. ich solle mich doch mit meinem ex bewohner auseinandersetzen.


wer ist nun in der pflicht das geld zu bezahlen?

muss ich mich kümmern oder ist das vom vermieter die pflicht sich zu kümmern?


ich bin der meinung, dass der vermieter schuld hat und mir das geld sofort zahlen muss.
theoretisch müsste sich doch der vermieter mit meinem ex bewohner auseinandersetzen, von ihm das geld eintreiben. und unabhängig davon mir das geld sofart auszahlen?

es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn jemand ahnung von der sache hier haette, mir auch die rechtsgrundlagen zu nennen.

lg

christian

5 Kommentare zu „nebenkostenabrechnung nach auszug, vermieter zahlt nicht”

Susanne Experte!

Wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag standen, kann er das Geld an einen auszahlen. Wie das dann im sog. "Innenverhältnis" geregelt wird, ist euer Problem. Da wirst Du Dich an Deinen ehemaligen Mitbewohner halten müssen.
Anders wäre die Sache, wenn Du Hauptmieter warst und Dein ehemaliger Mitbewohner lediglich einen Untermietvertrag mit Dir hatte, dann hätte das Geld nur Dir ausgezahlt werden dürfen.

christianR

ich hab den mietvertrag leider nicht hier <!-- s:? --><!-- s:? --> müsst ich mal we schauen. aber ich bin der meinung, dass wir beide gleichberechtigt waren.


ohh ich hab den vertrag doch hier!

also im mietvertragkopf steht drin, dass zwischen dem vermieter x und 1. name und 2. christian r. als mieter wird folgender vertrag geschlossen.


im vertrag ist nichts extra geregelt.

was bedeutet das nun?

fin Experte!

Da Ihr wohl gleichberechtigte Mieter gewesen seid, wird der Vermieter sich i.d.R. an den handeln, der auch die Miete überwiesen hat und dessen Kontonummer er hat. Der Vermieter ist nicht verpflichtet das Geld auseinander zu dividieren und auf zwei Konten zu zahlen.

christianR

wir haben beide zu gleichen teilen jeweils auf sein konto überwiesen.
er hatte die ganze zeit meine kontodaten.

fin Experte!

Trotzdem ist der Vermieter nicht verpflichtet Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen auf zwei Konten zu zahlen wenn die Wohnung gemeinsam gemietet war. Wenn Sie das so wollten, dann hätten Sie ihm das bei Ihrem Auszug sagen oder besser auch schriftlich mitteilen müssen.
So bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich mit Ihrem Ex-Mitbewohner zu einigen.

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