Susanne
Wenn beide als Hauptmieter im Mietvertrag standen, kann er das Geld an einen auszahlen. Wie das dann im sog. "Innenverhältnis" geregelt wird, ist euer Problem. Da wirst Du Dich an Deinen ehemaligen Mitbewohner halten müssen.
Anders wäre die Sache, wenn Du Hauptmieter warst und Dein ehemaliger Mitbewohner lediglich einen Untermietvertrag mit Dir hatte, dann hätte das Geld nur Dir ausgezahlt werden dürfen.
christianR
ich hab den mietvertrag leider nicht hier <!-- s:? --><!-- s:? --> müsst ich mal we schauen. aber ich bin der meinung, dass wir beide gleichberechtigt waren.
ohh ich hab den vertrag doch hier!
also im mietvertragkopf steht drin, dass zwischen dem vermieter x und 1. name und 2. christian r. als mieter wird folgender vertrag geschlossen.
im vertrag ist nichts extra geregelt.
was bedeutet das nun?
fin
Da Ihr wohl gleichberechtigte Mieter gewesen seid, wird der Vermieter sich i.d.R. an den handeln, der auch die Miete überwiesen hat und dessen Kontonummer er hat. Der Vermieter ist nicht verpflichtet das Geld auseinander zu dividieren und auf zwei Konten zu zahlen.
christianR
wir haben beide zu gleichen teilen jeweils auf sein konto überwiesen.
er hatte die ganze zeit meine kontodaten.
fin
Trotzdem ist der Vermieter nicht verpflichtet Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen auf zwei Konten zu zahlen wenn die Wohnung gemeinsam gemietet war. Wenn Sie das so wollten, dann hätten Sie ihm das bei Ihrem Auszug sagen oder besser auch schriftlich mitteilen müssen.
So bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich mit Ihrem Ex-Mitbewohner zu einigen.