fin
Aus Ihrem Beitrag wird man nicht ganz schlau.
Sie schreiben doch auch nur von zwei Wohnungen. Wer bewohnt denn die dritte?
Und wie lange bewohnen Sie definitiv die Wohnung. Einmal schreiben Sie von Nachzahlungen für 2 Monate, dann wieder von 5 Monaten.
So läßt sich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Nur eins: Wenn Sie selbst jemanden beauftragt haben zur Überprüfung, dann müssen Sie auch die Kosten dafür tragen. Wer bestellt bezahlt.
lectra
Wir wohnen seit November in der Wohnung und die 2 Monate sind gemeint wegen Nebenkosten abrechnung vom vermieter.
Die 5 Monate wegen , Gasabrechnung eon.
In der einen Wohnung wir, in den anderen zwei Wohnungen, die Familie mit so vielen Familienmitglieder dass sie 2 Wohnungen inanspruch nehmen. Aber der Vermieter erkennt es nur als eine Wohnung ,weil es nur eine Familie ist
fin
Ob Ihre Nebenkostenabrechnung stimmt oder nicht, kann man nicht beantworten wenn man diese nicht gesehen hat und Ihren Mietvertrag nicht kennt. Um Klarheit zu bekommen, müßten Sie zum Mieterbund gehen oder zum Fachanwalt für Mietrecht, den Sie aber bezahlen müssen.
Es ist möglich, dass der Vermieter diese Familie als ein Haushalt führt und auch nur einen Mietvertrag mit denen hat über beide Wohnungen.
Ein Haushalt wäre z.B. rechtens wenn nur eine Küche für alle vorhanden ist. Ansonsten hat diese Familie allein durch Ihre hohe Personenzahl schon mehr Verbrauch als Sie. Das wird sich in einer korrekten Abrechnung auch letztendlich niederschlagen.
Wenn der Gasverbrauch abgelesen wird und Meßgeräte vorhanden sind, so kann man deren Verbrauch auch richtig errechnen, denn die Personenzahl hat mit den Heizkosten nichts zu tun, nur die Größe der Wohnung und Anzahl der Heizkörper. Da diese Familie auch wohl ca. doppelt so viele Heizkörper hat wie Sie, dann wird sich das auch in der Abrechnung niederschlagen. Daher ist nicht unbedingt zu befürchten, dass Sie hier grob benachteiligt werden. Der Gaspreis ist nun einmal sehr hoch und das bekommen alle Mieter zu spüren.
Als Mieter aber haben Sie das Recht auf Einsichtnahme in die Gesamtrechnungen des Vermieters und auch die Abrechnungen der Mitbewohner, um vergleichen zu können.