Gast hat diese Frage gestellt
Hallo ich hätte eine Frage.
Ich wohne in einem Mietshaus mit 16 Parteien. In einigen Gemeinschaftsräumen (Kellergang, Vorkeller) steht seit einiger Zeit etwas Sperrmüll (Lattenrost, alte Reifen). Der Vermieter hat nun einen Brief an alle Mieter geschrieben, in dem er die Eigentümer auffordert bis zu einem bestimmten Datum die Gegenstände zu entfernen danach gehe man davon aus das der Eigentümer sein Eigentumsrecht aufgegeben habe und es handele es sich ab dann um "herrenloses Gut". Dies würde dann von der Sperrmüllabfuhr abgeholt. Die hierfür enstehenden Kosten seien von den Verursachern zu tragen und, wenn diese nicht zu ermitteln sind, würden dann der Abtransport als Betriebskosten den restlichen Mietern auferlegt. Meine Frage: ist das rechtens? Geht das? Muss ich für Sperrmüll bezahlen, den irgendjemand mal da abgestellt hat? Womöglich garnicht mehr im Haus wohnt? Die Verursacher sind nämlich bestimmt nicht zu ermitteln. Das Zeug stehe schon ne ganze Weile da. Vielen Dank für eure Antworten...
Gruß, AmidaX