Susanne
Erst mal zur 2. Frage: Ja, darf er.
Zur anderen: Sei froh, dass er nur ein Drittel fordert, denn alle Vertragsparteien, die im Mietvertrag standen (Mieter) haften gesamtschuldnerisch, d.h. könnte der VM die anderen aus best. Gründen nicht erreichen, so haftest Du für die gesamte Nachzahlung.
Das Dein Exmitbewohner Dir noch Geld schuldet ist nicht das Problem des Vermieters, sondern Deins! Genauso hätte allerdings der VM die Kaution an alle Mieter zu gleichen Teilen auszahlen müssen, es sei denn, die Kaution wurde nur von einer Partei geleistet und das ist nachzuweisen oder die anderen Parteien haben Partei x schriftlich zur Annahme der Kaution zugestimmt.