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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Im März hat sich meine Wg aufgelöst. Wir waren alle gleichberechtigte Mieter. Der einfachheithalber vereinbarten wir daß der Vermieter die gesamte Kaution an einen von uns dreien zurückzahlt, welcher uns dann unsere Anteile überweißen sollte.
Dies geschah in meinem Fall nicht vollständig, sondern mein Ex-Mitbewohner hat willkürlich einen Teil von meiner Kaution abgezogen.
Nun steht eine Nachzahlung an und der Vermieter hat sich jetzt direkt (telefonisch) an mich gewendet und fordert ein Drittel der Nachzahlung von mir, muß ich ihm den gesamten Betrag überweißen, oder darf ich ihn an den Mieter verweisen, welcher mir noch Geld schuldet ?
Ich komme mir vor wie in einem 2 Frontenkrieg.

Nun noch eine zweite Frage, darf ein Teil der Kaution bis 1 1/2 Jahre nach dem Auszug vom Vermieter einbehalten werden, für eventuell noch ausstehende Nachzahlungen (die nächste Abrechnung kommt nämlich erst im August 2006)

vielen Dank
Heike

1 Kommentar zu „Nebenkostennachzahlung und Kaution”

Susanne Experte!

Erst mal zur 2. Frage: Ja, darf er.

Zur anderen: Sei froh, dass er nur ein Drittel fordert, denn alle Vertragsparteien, die im Mietvertrag standen (Mieter) haften gesamtschuldnerisch, d.h. könnte der VM die anderen aus best. Gründen nicht erreichen, so haftest Du für die gesamte Nachzahlung.
Das Dein Exmitbewohner Dir noch Geld schuldet ist nicht das Problem des Vermieters, sondern Deins! Genauso hätte allerdings der VM die Kaution an alle Mieter zu gleichen Teilen auszahlen müssen, es sei denn, die Kaution wurde nur von einer Partei geleistet und das ist nachzuweisen oder die anderen Parteien haben Partei x schriftlich zur Annahme der Kaution zugestimmt.

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