folgendes: habe heute eine Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlungsforderung von einer Wohnung bekommen, aus der ich im März 2003 ausgezogen bin.
Hat der Vermieter hier noch einen Ansprch. Soweit ich gesehen hab, gibt es da unterschiedliche Ansichten bzgl. der 12-Monatsfrist. Zählen die 12 Monate ab Auszugstag oder Ende der Abrechnungsperiode?
1 Kommentar zu „Nebenkostennachzahlung nach Auszug”
Gast
Hi Rick, habe das gleiche Problem...und mittlerweile rausgefunden, dass der Vermieter Anspruch hat, da das Abrechnungsjahr erst am 31.12.2003 endet. Dein Vermieter hat also auf dem letzten Drücker noch den Bescheid rausgeschickt. Gruß, Annette