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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich habe gegen meine vorletztjährige NKA für das Jahr 2002 (ist im November 2003 bei mir eingegangen) Einspruch erhoben. Seit dem kam, außer einer Bestätigung des Eingangs, nichts mehr von der Hausverwaltung.
Nun bin ich aus der Wohnung ausgezogen und meine Kaution wird zurückgehalten.
Welche Rechte (und Pflichten) hab ich?
Kann ich meine Kaution ohne weiters fordern?
Ist der Anspruch der Hausverwaltung inzwischen verjährt? (ist ja immerhin mehr als zwei Jahr zwischen Abrechnungszeitraum und heute!!)

danke für Antworten

PS: Mietvertrag wurde nach dem 1. August 2000 abgeschlossen

1 Kommentar zu „Nebenkostenrückstand nach Einspruch”

Gast Experte!

zur Beurteilung solltest du schon ein paar mehr Fakten liefern:

- wieviel solltest du nachzahlen?
- wie hoch war die Kautionsleistung?
- was ist mit den Abrechnungen der Folgejahre?

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