Susanne
falsch gedacht, armer Mieter...die Frist bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, und der dürfte bis zum 31.12.2004 gehen, unabhängig wann Du ausgezogen bist. Deine Wohndauer ist nur insofern relevant, dass Du natürlich nur 3/12 der anteiligen Kosten Deiner ehemaligen Wohnung zahlst.
Demnach muss die Abrechnung bis zum 31.12.2005 beim Mieter zugestellt sein, was wohl auch so war.
Falls Nachzahlung, dann war diese mit Zustellung oder einer kulanterweise gewährten Frist vom Vermieter fällig.
armerMieter
auch wenn mir der Brief erst im Januar diesen Jahres zugestellt wurde? zwar durch einen Adressfehler... aber das ist ja nicht mein Problem wenn der Brief erst am 27.12. abgeschickt wurde. Posteingang war der 3.1.2006
armerMieter
was auch noch lustig ist... Die Zahlungsfrist ist bis zum 31.1.2005 <!-- s --><!-- s -->
Da kann ich wohl nicht zahlen...