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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich hätte da mal eine Frage!? Ich bin aus einer Wohnung im März 2004 ausgezogen. Jetzt schneit mir im Dezember 2005 eine Nebenkostennachzahlung für Januar-März 2004 ins Haus.
Muss ich das noch zahlen? Ich hab von der ein Jahres Frist gelesen und denke mir, dass ich es nicht zahlen muss.

Danke

Jens
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + auszug + jahren

3 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nach Auszug vor fast 2 Jahren”

Susanne Experte!

falsch gedacht, armer Mieter...die Frist bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, und der dürfte bis zum 31.12.2004 gehen, unabhängig wann Du ausgezogen bist. Deine Wohndauer ist nur insofern relevant, dass Du natürlich nur 3/12 der anteiligen Kosten Deiner ehemaligen Wohnung zahlst.
Demnach muss die Abrechnung bis zum 31.12.2005 beim Mieter zugestellt sein, was wohl auch so war.
Falls Nachzahlung, dann war diese mit Zustellung oder einer kulanterweise gewährten Frist vom Vermieter fällig.

armerMieter

auch wenn mir der Brief erst im Januar diesen Jahres zugestellt wurde? zwar durch einen Adressfehler... aber das ist ja nicht mein Problem wenn der Brief erst am 27.12. abgeschickt wurde. Posteingang war der 3.1.2006

armerMieter

was auch noch lustig ist... Die Zahlungsfrist ist bis zum 31.1.2005 <!-- s :D --><!-- s :D -->
Da kann ich wohl nicht zahlen...

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