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padrecarlo hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
bis jetzt lief der Strom mit einem Zwischenzähler in unserer Wohnung und den Hauptzähler von dem Geschäft unten im Haus was dem Vermieter gehört. Mein Verbrauch wurde mit dem Zwischenzähler ermittelt. Jetzt wollte der Vermieter einen separaten Zähler auch für unsere Wohnung und hat das einbauen lassen. Jetzt sind wir Kunde von der Stadtwerke. Aber die Rechnung für den Zählereinbau ist für uns geschickt worden. Muss ich das bezahlen oder der Vermieter?

Danke für die Hilfe!

2 Kommentare zu „Neuer Stromzähler”

Berthelstal Experte! 30.11.2009 16:59

§ 535 BGB
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung ist ein Elektroanschluß Mindeststandard. Eine Installation zur Verbrauchserfassung ist oder wird damit Bestandteil des Wohneigentums.
Sie brauchen den Zähler sowie die Einbaukosten n i c h t zu entrichten.
Die Rechnung ist an den Auftraggeber zu schicken.

padrecarlo 04.12.2009 22:49

Hallo Berhelstal,

besten Dank für die schnelle Antwort.

Gruss,
Padre

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