AaronHades hat diese Frage gestellt
Hallo!
Die Häuser in denen wir zur Miete wohnen stehen zum Verkauf und unser Vermieter hat die Tage mit einem Interessenten (also nem nem neuen Vermieter) einen Besichtigungstermin. Ich weiss das der Vermieter nur in Ausnahmen bzw. unserer Zustimmung Fotos in den vermieteten Wohnungen machen darf. Aber wie siehts in diesem Fall aus? Darf er oder der Interessent das dann? Gibt es da ne Ausnahme oder sowas!?
Schon mal Danke!!
Gruss, Aaron