Rano
Laßt Euch keinesfalls auf einen neuen Mietvertrag ein!
Der neue Eigentümer tritt in diesem Fall als Rechtsnachfolger anstelle der bisherigen Eigentümer in den Vertrag ein. Unter dieser Voraussetzung gelten für den Vermieter die in Eurem Mietvertrag aufgeführten Kündigungsfristen.
TIP: Lotet doch mal aus, was der neue Vermieter "beisteuern" würde, wenn ihr VOR diesem Termin freiwillig auszieht. Meist besteht ein grosses Interesse daran, die nun neu erworbene Immobilie so früh wie möglich zu beziehen.
Gruß
Ralph
stachel
Mal sehen , vieleicht gefällt ihm aber auch unsere Miete ( 650 )... Ich muss aber sehen dass ich eine Wohnung bekommen , soo einfach ist das nun echt leider nicht...
Grüße....
nicole... <!-- s --><!-- s -->