Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben unseren Mietvertrag fristgerecht zum 1.9.2006 gekündigt.
Die Heizkostenablesung für die vorherige Periode war im April. Wir haben noch immer keinen Bescheid, aber es wird sicher sehr hoch da der Vermieter nur mit knapp einem Euro für Heizung und Wasser herangegangen ist.
Nach unserem Wissen hat er für diese Abrechnung ein Jahr Zeit und wir ebenfalls für die Begleichung dieser. Ist das so richtig?

Nun zu unserem eigentlichen Problem. Für den Zeitraum ab April hat er eine Mieterhöhung inoffiziell vorhergesagt und wir wollen wissen wie lange er nach dem Auszug Zeit hat diese rückwirkend einzufordern?
Von einer Mitarbeiterin erfuhren wir das der neue Nebenkostensatz erst nach unserem Auszug entschieden wird?

Wir sind mit Auszug keine ALG2 Empfänger mehr. Kann man trotzdem diese Heizkosten-Nachzahlung übers Amt abrechnen lassen, da wir nach wie vor finanziell nicht dazu in der Lage wären.

Hoffe ihr könnt uns helfen.
Stichwörter: mieterhöhung + rückwirkend + auszug

3 Kommentare zu „Mieterhöhung rückwirkend nach Auszug?”

Susanne Experte!

Ihr müsst erst mal unterscheiden nach Mieterhöhung und Erhöhung der Nk-Vorauszahlung. Eine Erhöhung der Nk-Vorauszahlung ist zu zahlen, und zwar ab dem im Erhöhungsschreiben angegebenen Monat. Ob das Amt das zahlt müsst Ihr wohl mit denen abklären!!!

el_barto

danke

gut unterscheiden wir das mal hart...

aber wie lange nach auszug hat er zeit eine erhöhung der nebenkostenvorauszahlung einzufordern?

Susanne Experte!

Mit dem Auszug hat das auch gar nichts zu tun, sondern mit der Laufzeit des Mietvertrags. Kommt also das Erhöhungsschreiben der NK-Vorauszahlung mit der Aufforderung, ab dem nächsten Monat mehr zu bezahlen, dann: zahlen, wenn der Vertrag noch läuft, nicht zahlen, wenn der Vertrag beendet ist. Laut Deiner Info endet der Vertrag am 31.08 (zum 01.09. geht ja schlecht!) Wie sollen also die NK für August noch erhöht werden, da die Zahlungen nach BGB bis zum 3. eines Monats beim Vermieter sein müssen ??????

Du verwechselst das doch hoffentlich nicht mit der Abrechnung der NK? Denn: i.d.R. entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, demnach hätte der VM bis zum 31.12.2007 Zeit, Euch die Abrechnung der NK für 2006 zuzustellen. Endet Euer Mietvertrag am 31.08, so zahlt Ihr für 2006 8/12 der Jahreskosten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.