Susanne
Ihr müsst erst mal unterscheiden nach Mieterhöhung und Erhöhung der Nk-Vorauszahlung. Eine Erhöhung der Nk-Vorauszahlung ist zu zahlen, und zwar ab dem im Erhöhungsschreiben angegebenen Monat. Ob das Amt das zahlt müsst Ihr wohl mit denen abklären!!!
el_barto
danke
gut unterscheiden wir das mal hart...
aber wie lange nach auszug hat er zeit eine erhöhung der nebenkostenvorauszahlung einzufordern?
Susanne
Mit dem Auszug hat das auch gar nichts zu tun, sondern mit der Laufzeit des Mietvertrags. Kommt also das Erhöhungsschreiben der NK-Vorauszahlung mit der Aufforderung, ab dem nächsten Monat mehr zu bezahlen, dann: zahlen, wenn der Vertrag noch läuft, nicht zahlen, wenn der Vertrag beendet ist. Laut Deiner Info endet der Vertrag am 31.08 (zum 01.09. geht ja schlecht!) Wie sollen also die NK für August noch erhöht werden, da die Zahlungen nach BGB bis zum 3. eines Monats beim Vermieter sein müssen ??????
Du verwechselst das doch hoffentlich nicht mit der Abrechnung der NK? Denn: i.d.R. entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, demnach hätte der VM bis zum 31.12.2007 Zeit, Euch die Abrechnung der NK für 2006 zuzustellen. Endet Euer Mietvertrag am 31.08, so zahlt Ihr für 2006 8/12 der Jahreskosten.