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msirie hat diese Frage gestellt
Wir haben eine öffentlich geförderte Wohnung gemietet. Nach kurzer Zeit hat mein Mann mich verlassen und somit miete ich allein mit meinem Sohn die Wohnung. Kann ich von meinem Vermieter verlangen, dass die Miete verringert wird, da die Wohnung öffentlich gefördert ist?

2 Kommentare zu „öffentlich geförderte Wohnung Änderung im Mietverhältnis”

forsetis Experte! 25.03.2013 08:13

Eine öffentlich geförderte Wohnung ist per se schon preiswerter als eine frei finanzierte. Also ist das Ansinnen an den Vermieter mehr als fragwürdig und würde im Klartext bedeuten, dass man aufgrund der finanziellen Situation auch bei REWE und Edeka nicht die vollen Preise bezahlen müsste.

Darum ist hier einzig die Suche nach einer preiswerteren Wohnung angesagt. Zusätzlich sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, weil Ihr Mann auch nach seinem Auszug weiterhin für die Zahlung der Miete zuständig ist.

Sie sehen also, dass dies kein mietrechtliches sondern einzig unterhaltsrechtliches Problem ist.

msirie 27.03.2013 10:51

Vielen Dank. Mein Mann ist Amerikaner und in sein Heimatland zurückgekehrt. Von daher wird das schwierig Zahlungen von ihm zu erwarten.

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