guenther1944 hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe 2 Fragen: 1.: kann ich die schriftliche Kündigung meiner Mietwohnung dem Vermieter oder dessen Sohn auch persönlich übergeben, da diese im gleichen Haus wohnen, oder ist eine Sendung per Einschreiben erforderlich? Und 2. kann ich doch sicherlich am 30.06. auch zum 31.10., also 4 Monate später, kündigen? Oder müssen es genau 3 Monate sein?