Susanne
Grundsätzlich ist das Abschleifen des Parketts Sache des Vermieters, das kann er auch per Klausel nicht auf den Mieter abwälzen. Es dreht sich hier aber gar nicht um den Mietvertrag, sondern um Schadenersatz nach § 823 BGB.
Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Dass es sich nicht um normale Abnutzung handelt, wurde von Dir zugegeben.
Inwiefern hier Deine Versicherung oder die für den Hund einspringt, kann Dir hier auch keiner sagen, da musst Du schon nachfragen.
Klar ist allerdings, dass hier schon das ganze Zimmer gemacht werden muss.
Cora
Hallo, ich habe eine Frage.
Im Mietvertrag steht, dass bei Auszug der Parkett abgeschliffen werden muss. Vor 5 Jahren haben unsere Mieter den Parkettboden frisch abgeschliffen und versiegelt bezogen.
Die Miezer sdind mittlerweile ausgezogen und haben das Haus in einem katastrophalen Zuztand verlassen. So kann man das Haus keinesfalls weiter vermieten.
Sie weigern sich nun sich an den Mietvertrag zu halten und wollen diesem nicht Folge leisten, wie beispielsweise den Parkettboden abschleifen.
Von zahlreichen Leuten haben wir mittlerweile gehört, dass dies regelrechte "Schlappsäue" seine und noch anderweitig Rechnungen offen haben.
Müssen sich die Mieter an den Vertrag halten?
Vielen Dank,
Cora
Susanne
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Allerdings können bestimmte Klauseln nichtig sein, so auch die Klausel über das Abschleifen des Parkettbodens.
Das Abschleifen und Versiegeln des Parkettfußbodens ist keine Schönheitsreparatur (LG Osnabrück 1 S 1099/00 und 1 S 14/01 (11) WM 2001, 43 .
weitere Urteile siehe hier:
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Renovierung/renovierung.html[/url:e02b9]
Gast
Vielen Dank für Ihre Antwort.
An andere Sachen im Vertrag wie beispielsweise Streichen der Heizkörper müssen sich die Mieter nach dem Auzug aber halten, oder?
Viele Grüße,
Cora