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Personalakte: Rüge bleibt

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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass eine Rüge wegen mangelhafter Leistung wieder aus ihrer Personalakte entfernt wird. [19.01.2004]

Auf ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az.: 7 Ca 2899/03) weist der Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" in Bonn hin. Nur in Fällen, in denen die Mahnung mit ehrverletzenden Behauptungen verbunden ist, könne der Arbeitnehmer auf eine Streichung bestehen.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage eines Mannes abgewiesen, in dessen Akte nicht näher beschriebene Arbeitsmängel festgehalten worden waren. Eine Kündigung im Wiederholungsfall war ihm nicht angedroht worden.

Die Richter argumentierten, eine Ermahnung rühre nicht am "Status des Arbeitsverhältnisses" und sei nicht mit einer Abmahnung gleichzusetzen.
Stichwörter: personalakte + rüge + bleibt

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