Susanne
Falls es sich um den Lebenspartner handelt, besteht gegenüber dem Vermieter lediglich eine Informationspflicht und die Nk Vorauszahlungen würden sich erhöhen.
Den Zuzug des Lebenspartners kann der VM nicht verbieten.
monster
Vielen Dank für die schnelle (und erfreuliche) Antwort. Wie muss ich den Zuzug anmelden, gibt es dazu eine Rechtsform? Ich würde mich in dem Fall ungerne auf Glatteis begeben, da die Vermieterin schwierig ist.
Rano
VM könnte sich schon querstellen, da hier wahrscheinlich eine Überbelegung die Folge wäre.
Gruß
Ralph