Immobilienwirt
hallo,
so wie du die Umstände schilderst ja. Hast du eine Gartenfläche zur Nutzung überlassen bekommen bzw. mitgemietet bis durch auch für die Pflege verantwortlich. Ein Rasenmäher wird dabei im Allgemeinen nicht gestellt. (Guter Wille des Voreigentümmers). Eine Räsenmäher kostet zu dem doch auch nicht die Welt undwenn du dich in deinem Heim wohl fühlst und dir der Garten sehr viel bedeutet das ist doch eine Investion in einen neuen Rasenmäher allemal ok. Oder??
Es wäre aber interessant mal zu hören was direkt im MV vereinbart wurde. Auch ob der "Garten" dir kostenlos überlassen wurde, oder eventuell sich in deiner Miete wiederspiegelt.