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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter. Ich hatte einen Mietvertrag bis zum 31.10.05. Da ich schon einen Nachmieter hatte, bin ich bereits zum 20.10.05 ausgezogen, habe die Miete allerdings für den kompletten Monat noch bezahlt. Strom- und Wasser wurde alles korrekt übergeben. Am 20.10. ist dann auch mein Nachmieter direkt eingezogen. Ein Übergabeprotokoll ist am gleichen Tag mit dem Vermieter gemacht worden, in welchem einige kleinere Mängel festgestellt wurden (Waschbecken nicht sauber, 1 Fensterrahmen sollte nachgestrichen werden, Bohrlöcher in der Wand). Ich hatte eine Frist, die Mängel bis zum 31.10. zu beseitigen. da mein Nachmieter schon eingezogen war, haben wir vereinbart, dass er diese Mängel beseitigt und dies auch dem Vermieter mitgeteilt. So weit so gut...allerdings ist eine Scheibe (13,5*17 cm) des eingebauten Kamins zu Bruch gegangen. Dies ist mir beim säubern des Kamins passiert. Mit dem Nachmieter ist vereinbart worden, dass er diese Scheibe besorgt und mir die Rechnung zuschickt. Der Nachmieter ist in Ordnung und auch gewissenhaft und hat diese Scheibe bereits bestellt, welche leider im Moment nicht lieferbar ist.
Der Nachmieter will jetzt allerdings die gesamte Kaution in Höhe von 1.500,- Euro so lange einbehalten, bis diese Scheibe ersetzt wurde. Darf er das?

Danke für eure Antworten...
Gruß, Achim
Stichwörter: behält + kaution + vermieter

2 Kommentare zu „Vermieter behält Kaution ein”

Susanne Experte!

Wenn die Scheibe so teuer ist....

Hat Dein Nachmieter die Scheibe schon bestellt und Du kommst sowieso gut mit ihm aus, lass Dir einen Kostenvoranschlag über die Summe geben.

Diesen schickst Du dann an Deinen VM mit dem Hinweis, dass er genau in dieser Höhe das Geld der Kaution einbehalten darf und die Kosten dann auch von der einbehaltenen Kaution beglichen werden müssen!
Weiterhin darf er einen angemessenen Betrag für die NK-Abrechnung 2005 einbehalten und den Rest muss er auszahlen, da ja nun alle Mängel der Wohnung behoben sind.
Mache ihn darauf aufmerksam, dass Du die Auszahlung nur einmal anmahnst und er ansonsten einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält. Solltest Du das Ganze an einen Anwalt übergeben müssen, muss er die Kosten tragen!
(Du kennst ihn besser, daher ist hier Dein Fingerspitzengefühl gefragt, aber manchmal gehts nicht anders....)

ajaekel

Die Scheibe kostet 36,- Euro inkl. Versand...ausserdem habe ich 2004 knapp 500,- Euro über die Nebenkostenabrechnung zurückbekommen....

Gruß, Achim

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