Susanne
Den Schaden an den VM melden und um Beseitigung bitten.
Den Mietvertrag auf eine sog. Kleinreparaturklausel untersuchen. Die legt fest, dass der Mieter Dinge, auf die er direkten Zugriff hat, bis zu einer Rechnungshöhe von xx.- Euro zu zahlen hat. Die Klausel ist nur mit zweifacher Begrenzung gültig, sie muss gleichzeitig auch eine Maximalhöhe pro Jahr festlegen, i.d.R. sind das 8% der Kaltmiete.
Joan
DANKE!! Leider bis 100 Euro <!-- s:? --><!-- s:? --> .[/color:af24b]