Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben unsere Mietwohnung fristgerecht zum 30.04.06 gekündigt und hatten jetzt gestern die Übergabe mit dem Hausmeister und Makler.

Der Makler trat bei dieser Übergabe wie ein Vertreter/Bevollmächtigter der Wohnungsgeselschaft auf, nach diversen Rückfragen stellte sich aber heraus, dass er "nur" Protokollführer war.

Bei der Übergabe wurde ein umfangreiches Protokoll angefertigt, in dem auch Mängel aufgeführt wurden. Als wir auf diese Mängel eingehen wollten, da wir damit nicht einverstanden waren, wurde der Makler auf einmal sehr aggresiv und als Resultat wurden wir der Wohnung verwiesen.

Als das Gespräch noch normal verlief, wurde uns vom Makler großzügig die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel noch bis heute zu beseitigen. Diese Aussage fanden wir ziemlich dreist, da wir die Wohnung ja eigentlich bis einschliesslich heute gemietet und ja auch bezahlt haben!? Wäre es da nicht sowieso unser gutes Recht gewesen?

Nachdem das Gespräch dann aber irgendwann abglitt und wir "rausgeschmissen" wurden, hatten wir ja keine Möglichkleit mehr, die Mängel zu beseitigen. Auch ein späterer Anruf beim Hausmeister, wo nochmal um die Schlüssel gebeten wurde, half nichts. Unser wunsch wurde mit den Worten: "Jetzt haben sie halt Pech gehabt und sie hatten ihre Chance!" abgelehnt.

Wir haben zum Glück eine Durchschrift vom Übergabeprotokoll, welches wir aber nicht unterschrieben haben. Aus diesem Protokoll gehen diverse Mängel hervor, hauptsächlich zum Thema Suaberkeit (Fenster, Steckdosen, nicht versiegeltes PVC, nicht gestrichene Decken), aber es steht nirgends das wir diese Mängel beseitigen müssen.

Sind wir von daher überhaupt verpflichtet diese Mängel zu beseitigen?
Und wenn ja, müssten uns nicht eine angemessene Frist gesetzt werden?

Desweiteren bin ich der Auffassung, dass der Makler und Hausmeister Hausfriedensbruch begangen haben, da wir die Schlüssel zurückgefordert haben, das Mietverhältnis erst zum 30.04.06 endet und die auch schon direkt nach der Übergabe potentielle Nachmieter durch die Wohnung geführt haben, wovon wir vorher nichts wussten! Lieg ich da richtig?

Ich bedank mich schon mal für die Antworten.
Stichwörter: kündigung + probleme + Übergabe

1 Kommentar zu „Probleme bei Übergabe nach Kündigung”

Susanne Experte!

Meiner Meinung nach liegt Ihr völlig richtig, auch was die Frist zur Nachbesserung etc. angeht, Mietende ist der 30. April 24:00 h.

Sollte der VM weiterhin noch eine Kaution von Euch haben, so wird er sich für die aufgeführten Mängel etc. daraus bedienen wollen. Abgesehen davon, dass er sich mit der Abrechnung erst mal 6 Monate Zeit lassen darf.
Da Ihr Euch daher darauf einstellen könnt, Eure Kaution einklagen zu müssen, könnt Ihr daher auch sofort zu einem Fachanwalt gehen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.