FischkoppStuttgart
1. Starre Regelungen sind hier wohl gültig!
2. Fachmann = Fachmännisch leider nur aufweichend!
3. Glauben sie nicht, das ihre Wände noch schön sind. Nehmen sie sich einfach mal nen Pinsel mit weisser Farbe in die Hand! dann fällt es auf!
Streichen sie die Räume einfach weiss, dann ist gut. Teppich Reinigen natürlich auch!
Gast
Hallo,
die Räume, die alle drei Jahre einer Schönheitsreperatur unterzogen werden sollen hast du zu deinem Auszugstermin noch nicht "wieder" (?) zu renovieren, da du sie ja bereits vor dann 2 Jahren renoviert haben dürftest, sie also erst ein Jahr nach deinem Auszug wieder dran sind. Räume, mit 7 jährigen interfall sind sogar erst 2 Jahre nach deinem Auszug an der Reihe. Was bleibt sind Wohn- und Schlafräume, Fluren und Dielen und Toiletten.
Ganz krass könnte man sogar behaupten, die relevanten 5 Jahre sind bei deinem Auszug noch nicht ganz rum (es fehlt ja wenigstens ein Tag, wenn du tatsächlich am 1.1.2001 eingezogen bist und am 31.12.2005 ausziehst).
Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn die Räume bereits vor deinem Einzug nicht renoviert waren. Dannn müsstest du in Erfahrung bringen, wann die einzelnen Räume zuletzt vom Vormieter renoviert worden sind, In jedem fall ergibt sich eine mehr oder weniger größe Arbeitserleichterung.
Josh