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Diva87 hat diese Frage gestellt
Hallo

Am Montag haben wir Wohnungsuebergabe von der alten Wohnung

Nun die Frage beim Pvc in der Kueche is ein grosser Fleck der nimmer rausgeht! Er wurde am 15.05.2000 reingemacht lt. Vermieter

Muss ich den Pvc ersetzen??

5 Kommentare zu „PVC Boden”

Berthelstal Experte! 23.02.2012 16:34

Sie müssen nur den Schaden ersetzen , welchen Sie verursacht haben.
Normale Abnutzung des Bodenbelages gehört nicht dazu.
Wenn es sich um einen biligen Belag handelt, dann dürfte nach 12 und mehr Jahren kein Restwert mehr vorhanden sein und ein Ersatz zum Zeitwert kaum noch infrage kommen.

Diva87 23.02.2012 19:12

Was davon muesste ich also ersetzen wenn der Pvc schon fast 12 jahre alt ist und eben nur dieser fleck da ist? Muesste der pvc nicht ohnehin ausgewechselt werden bzw nach 9-10 jahren gilt dieser doch als abgewohnt oder? Mit welchen kostn hab ich nun zu rechnen? :-(

Berthelstal Experte! 23.02.2012 19:58

Überlegen Sie mal !

Wie soll hier jemand wissen, was der Belag noch wert ist.

Hier sitzen keine allwissenden Götter, sondern ganz gewöhnliche Menschen, welche sich nichts anmaßen wollen.

Diva87 23.02.2012 21:30

Hallo

Das ist mir schon klar! Aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung damit gemacht! Wollte nur vorab wissen ob mich am Montag nicht gleich der Schlag trifft und die Dame sagt wir kriegen keine Kaution und damit ich ggf sagen kann der Boden ist doch auch schon knapp 12 Jahre alt und waere ohnehin wie Sie schreiben vom Zeitwert gerechnet nichts mehr wert.

mono Experte! 24.02.2012 09:33

Sie können davon ausgehen, dass Ihre Vermieterin zunächst versuchen wird, sich an der Kaution schadlos zu halten. Ein PVC-Boden durchschnittlicher Qualität besitzt ungefähr eine Lebensdauer von 10 Jahren (welche Qualität "ihr" PVC-Boden aufweist, vermag hier jedoch niemand zu beurteilen). Dem Aufrechnungsbegehren Ihrer Vermieterin können Sie die Ausführungen von Berthelstal entgegenhalten. Ihre Vermieterin weiss ganz genau, dass Sie nur Anspruch auf den Zeitwert hat. Sollten Sie eine Haftpflichtversicherung haben, so melden Sie dieser den Schaden. Zwar sind sie nach wie vor Anspruchsgegnerin Ihrer VM, diese wird sich i.d.R. jedoch hüten, den "Schaden" mit der Kaution aufzurechnen, soweit Ihre Versicherung die Regulierung bereits mit Hinweis auf einen nicht existenten Zeitwert abgelehnt hat.

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