Susanne
Von den Kosten, die er hat, muss er alles. was Instandsetzung betrifft, abziehen, weiterhin muss er auch Zuschüsse, die er bekommen hat, abziehen. Davon darf er dann 11% auf die Jahresmiete umlegen, das ist eine Modernisierungserhöhung.
Immobilienwirt
Stimme da Susanne zu, sonst mal in § 559 ff BGB schauen.