Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
paeddymo hat diese Frage gestellt
Ich habe seit einigen Wochen probleme mit Ratten und Mäusen in meiner Wohnung. Der Schädlingsbekämpfer war auch schon da und hat sich ein Bild gemacht..... was zur folge hatte das ich jetzt überall Ratten und Mäuseköder/fallen stehen habe. Da ich bei der Hitze nicht mehr lüften kann ohne sorge zu haben das sich eine Ratte oder eine Maus in meine Wohnung verirrt , was auch offters schon passiert ist, ist meine Frage: Kann ich die Wohnung ohne die Gesetzliche Kündiigungsfrist Kündigen?

Vielen dank im vorraus

der paeddymo

2 Kommentare zu „Ratten und Mäuseproblem in Erdgeschosswohnung ....hab ich rechte den Mietvertrag sofort und ohne Kündigungsfrist zu Kündigen?!?”

Berthelstal Experte! 14.07.2010 07:25

Fristlos kündigen können Sie nur bei schwerwiegenden Mängel. Da eine Abstellung des Mangels bereits in Auftrag gegeben ist, wird das nichts.

bitteumrat Experte! 14.07.2010 07:32

Zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung ist mir jetzt nichts bekannt, aber sie könnten ihre Miete nach einer Mängelrüge beim Vermieter um 100% mindern!

Siehe hier:
http://www.mietrecht-am-telefon.de/mietminderung-rattenbefall.htm

Nur sollte eine solch drastische Mietminderung nur mit Hilfe eines Anwaltes oder eines Mietvereins durchgeführt werden! Denn der Vermieter kann die einbehaltene Miete zurückfordern und sie damit in Schwierigkeiten bringen. Daher ist juristisch korrektes Vorgehen sehr wichtig!

Sollten sie sich keinen Anwalt leisten können, kann man bei einem Amtsgericht einen Beratungsschein anfordern. Dafür braucht man nur einen aktuellen Kontoauszug als Nachweis der "Bedürfdigkeit". Dieser Schein kostet 10.- € und deckt alle Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.