Berthelstal 14.07.2010 07:25
Fristlos kündigen können Sie nur bei schwerwiegenden Mängel. Da eine Abstellung des Mangels bereits in Auftrag gegeben ist, wird das nichts.
bitteumrat 14.07.2010 07:32
Zur Möglichkeit der fristlosen Kündigung ist mir jetzt nichts bekannt, aber sie könnten ihre Miete nach einer Mängelrüge beim Vermieter um 100% mindern!
Siehe hier:
http://www.mietrecht-am-telefon.de/mietminderung-rattenbefall.htm
Nur sollte eine solch drastische Mietminderung nur mit Hilfe eines Anwaltes oder eines Mietvereins durchgeführt werden! Denn der Vermieter kann die einbehaltene Miete zurückfordern und sie damit in Schwierigkeiten bringen. Daher ist juristisch korrektes Vorgehen sehr wichtig!
Sollten sie sich keinen Anwalt leisten können, kann man bei einem Amtsgericht einen Beratungsschein anfordern. Dafür braucht man nur einen aktuellen Kontoauszug als Nachweis der "Bedürfdigkeit". Dieser Schein kostet 10.- € und deckt alle Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt.