Susanne
Der VM hat Anspruch auf den Rückbau. Da Du den Teppich der Vormieterin übernommen hast, hast Du auch die Pflicht zum Rückbau übernommen. Wenn dabei die PVC Fliesen zu Schaden kommen, hat der VM Anspruch auf Schadenersatz.
Du/Ihr müsst dies ersetzen oder Eure Haftpflicht kümmert sich darum.
Rano
Grundsätzlich stimme ich Susanne zu. Der VM hat ein Recht auf 'vertragsgemäßen Zustand'.
Aber da bleibt etwas, was mir nicht bekannt ist:
Teppichboden hat eine Verschleisszeit[/i:704ef] von 10 Jahren.
Wie sieht das mit den PVC - Fliesen aus???
Wann dürfen die "hin" sein?
Und nochwas: Diese Schei***- PVC- Fliesen waren mal eine absolute Unsitte. Dein Problem haben noch viele andere. Das Zeug ist jedenfalls nicht mehr zeitgemäß.
Frage Deinen VM doch mal, ob er überhaupt noch Wert darauf legt. Sollte er z.B. vorhaben, Laminat zu verlegen, ist es schnuppe, ob die PVC-Fliesen darunter liegen oder nicht.
Gruß
Ralph
Willow.Hamburg
Hallo,
Ja, das mit diesen Fliesen das war halt damals so.Kennen wir ja alle aus den Wohnungen *g*
Aber ich denke auch zeitgemäß ist das in der Tat und gar nicht mehr.
Aber hier denkt mein VM sehr traditionell bzw, ihm ist eigentlich egal aber der Boden ist eben nicht so wie in allen anderen Wohnungen und nicht mehr im selben Zustand wie damals!
Wenn man das über Haftpflicht macht kann ich mir nicht vorstellen, dass das klappt. Ich habe den Kram ja nicht selbst gelegt oder sowas.
Ich finde diese Fliesen ätzend! Aber was will man machen. Also werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen...