kompromaty hat diese Frage gestellt
Folgende Situation.
Vor 5 Jahren wurde in einem schönen alten Bauernhaus eine WG gegründet. Diese bestand aus 6 Personen, wovon 3 oder 4 als Hauptmieter im Vertrag festgehalten wurden. In den kommenden Jahren sind immer mal wieder Leute aus- und neue Personen eingezogen. Die Mietkaution wurde auf ein Kautions-Sparbuch von Mieter X eingezahlt. Zog ein Mieter aus und ein neuer kam dazu, so machten diese die Kautionsanteilszahlungen unter sich aus. D.h. Miter neu zahlt 400 € an Mieter alt und das Kautionssparbuch wird nicht angetastet.
Nach und nach zogen aber auch zwei der Hauptmieter aus, sodass zum Schluß nur noch Mieter X als Hauptmieter im Vertrag stand. Alle anderen wurden einfach aus dem bestehenden Vertrag gestrichen. Nun ist es so, dass Mieter X auch das Haus verlässt und somit der bestehende Vertrag zwischen ihm und den Vermietern erlischt. Diese wollen nun mit den restlichen 5 Alt- sowie 1 Neumitglied einen neuen Vertrag aufsetzten. Bei einer Wohnungsbegehung durch die Vermieter wurden einige Mängel festgestellt, die nun Mieter X in Rechnung gestellt werden und von der Kaution, die zu 5/6el den restlichen Mietern der WG gehören beglichen werden. Die 5 die nun aber den neuen Vertrag unterschreiben sollen, sollen auch gleichzeitig eine neue Kaution hinterlegen, was bedeutet, das 5 von 6 eine doppelte Kaution bezahlen.
Und nun meine Frage. Ist das rechtlich ok, oder gibt es für uns eine Möglichkeit, dieser doppelten Kaution zu entkommen.
PS: Die Schäden, für die nun aufgekommen werden soll, wurden ausnahmslos von "alten" Vormietern verschuldet und nicht von den jetzigen Mietern.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.