Stephan
Mensch, seid Ihr tolerante und nette Mieter, meine hätten längst Mietminderung, Anwalt und Reparatur auf meine Kosten veranlasst.
Da es sich, wie Du es beschreibst, eindeutig um einen Mangel am Mietobjekt handelt, könnt Ihr zunächst einmal (auch rückwirkend) die
Miete mindern und zwar solange, bis der Mangel abgestellt ist.
Außerdem könnt Ihr einen Fachmann (anerkannten Handwerker aus der Innung) beauftragen, die Mängel umgehend zu beseitigen. Die Rechnung zahlt Ihr dann zunächst selbst und behaltet so lange Eure Miete ein, bis die Rechnungen abgezahlt sind.
Sollte Euer Sohn auf Grund von Mängeln am Mietobjekt krank geworden sein und Ihr könnt dieses nachweisen (ärztliches Gutachten), dann könntet Ihr Euch einen !guten! Anwalt nehmen und prüfen, ob Ihr Euren Vermieter wegen grober Fahrlässigkeit zivilrechtlich angeht. Aber bitte genau prüfen lassen und keine Schnellschüsse. Aber auch wenn Ihr in dieser Richtung nichts unternehmt (was auf Grund der Komplexität eines solchen Rechtsstreits eventuell die bessere Wahl ist), dann könnt Ihr zumindest damit drohen und Eure Verhandlungsposition stärken.
Wenn Ihr sofort ausziehen wollt (ohne Kündigungsfristen einzuhalten), kann der Mangel an der Wohnung ein Grund für eine fristlose Kündigung Eurerseits sein. Dann verweist auf Eure regelmäßigen Schreiben mit den Mängelrügen an Euren Vermieter und Ihr müsst keine Renovierung des Zimmers zahlen - das natürlich auch bei ordentlicher Kündigung.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruesse und viel Glück!
Stephan
tenant61
yo, tatsächlich, ihr habt sehr viel geduld mit eurem vermieter. mir stellt sich zunächst die frage, woher die feuchtigkeit kommt. ist es tatsächlich nur kondensfeuchte durch atemluft, die sich an der kalten außenluft niederschlägt? oder dringt vielleicht durch das mauerwerk feuchtigkeit ein, z.b. wegen rissiger fugen oder schadhaftem putz? wie dem auch sei, mit häufigem heizen ist es nicht getan, es muss konsequent, also dauerhaft gleichmäßig geheizt werden (das ist sowieso viel energiesparender, als die heizung nur bei bedarf einzuschalten) und zusätzlich muss intensiv gelüftet werden durch mehrmals tägliche, intensive stoßlüftung. nur so lässt sich die feuchte raumluft nach außen abführen. falls die vorhandene heizung keine ausreichende raumtemperatur erzeugt, hast du ja schonmal einen grund zur mietminderung, insbesondere natürlich, wenn in der folge die geschilderten schimmelflecken auftreten. im interesse deines kindes solltest du vielleicht überlegen, eine zusätzliche heizmöglichkeit zu schaffen (z.b. radiator); dabei geht´s mir jetzt überhaupt nicht darum, ob der vermieter für die beheizbarkeit zu sorgen hat, und wer die kosten zu tragen hat, sondern einzig darum, dass du für dein kind ein gesundes raumklima schaffst.
mit neu-tapezieren allein, bekommst du das problem natürlich nicht in den griff, da die ursache ja nicht beseitigt wird. wenn es sich nur um öberflächenschimmel handelt, die wand also im inneren trocken ist, kannst du davon ausgehen, dass es sich tatsächlich nur um kondensfeuchte handelt. sobald eine ausreichende raumtemperatur vorhanden ist und das zimmer kräftig gelüftet wird, sollte das problem aus der welt sein.
von einer innendämmung würde ich bei aller zurückhaltung abraten, weil dadurch der sogenannte taupunkt im mauerwerk noch weiter nach innen verlagert wird, sodass die schimmelbildung u.u. noch gefördert wird. sinnvoller wäre eine aussendämmung. das müsste aber ein fachmann prüfen, denn in manchen fällen kann eine innendämmung dennoch hilfreich sein.
wenn du jetzt ohnehin ausziehen willst, musst du dir über all diese sachen natürlich keine gedanken mehr machen. in diesem fall musst du das betroffene zimmer möglicherweise nicht renovieren, wenn du nachweisen kannst, dass du es, wie du ja geschrieben hast, bereits neu tapeziert hast (wie lang ist das her? kannst du dem vermieter gegenüber die renovierung belegen? wie ist - abgesehen von den feuchtigkeitsschäden - der renovierungszustand des zimmers?).
bei dem geschilderten schaden, hättet ihr nach meiner einschätzung die möglichkeit gehabt, die miete um 50-100% zu mindern, denn einen gesundheitsschädlichen zustand muss niemand hinnehmen; damit hättet ihr ein sehr wirksames mittel gehabt, um eurem vermieter beine zu machen und, falls er immer noch nicht reagiert hätte, hättet ihr von dem so ersparten geld die arbeiten selbst beauftragen können; keine sorge, ihr hättet das geld nachträglich vom vermieter sogar auf die ein oder andere art wiederbekommen können. aber da ihr jetzt ausziehen wollt, hat sich das ja wohl auch erledigt. naja, in der noch verbleibenden zeit könnt ihr immer noch mindern, m.e. sogar rückwirkend, sodass ihr vielleicht bis zum vertragsende (habt ihr schon gekündigt?) gar keine miete mehr zahlen müsst.
jo, und wie stephan schon geschrieben hat, habt ihr evtl die möglichkeit wegen gesundheitsgefährdung fristlos zu kündigen. dazu solltet ihr euch mal bei einem anwalt oder dem örtlichen mieterverein beraten lassen.
hm, wie man sieht, manchmal ist es gar nicht gut, wenn man dem vermieter nicht rechtzeitig auf die füsse tritt. je nachdem wie lange man einen maroden zustand hinnimmt, kann nämlich u.u. sogar der anspruch auf mietminderung entfallen! also zum wohle des kindes künftig für rasche klärung sorgen. <!-- s --><!-- s -->
steffi22
Die Ratschläge sind echt gut, würde ich auch so in etwa machen.
Also ich würde (bevor ich die Miete von alleine kürze) den Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen (schriftlich aus dem Grund, das Sie etwas in der Hand haben und der Vermieter nicht sagen kann das er davon nichts wusste),wenn innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Antwort kam, dann nochmals eine schriftliche Beschwerde schreiben aber auch schon mit der drohung die Miete zukürzen und einen Anwalt dazu zuziehen, dann wiederrum wieder die 14 Tage abwarten und beim 3. Schreiben dann Bescheid geben, das Sie die Miete kürzen und einen Anwalt konsultieren.
Dazu wäre es sinnvoll ein ärztliches Gutachten machen zulassen, das die Ursache der Beschwerden Ihres Kindes ausschließlich von den Schimmel sind.
Ein nächster Rat zudem wäre auch einen Gutachter hinzu zuziehen der Ihnen beschtätigt das die Schimmelbildung auf Folge von Baulichemängel zuschließen sind.
Aber das würde Ihnen auch ein Anwalt sagen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
lg steffi
ganter
<!-- s --><!-- s --> Man kann Wände(auch in in Härtefällen) dauerhaft sanieren! Mit sogenannten Kapillarwassersperren . Cava Stop ist ein super System für solche Problemfälle. Ist nicht ganz billig, aber das einzige was hilft. Und es hat den Vorteil, daß man die Räume in der Anwendungszeit(ca. 1-2 Wochen) nutzen kann. Es entsteht wenig Dreck und man hat dann Ruhe! Hoffe geholfen zu haben! Gruß! ganter
fin
Immer wieder hört man, dass "kalte Außenwände" beschuldigt werden, um Schimmelprobleme zu verursachen. Das ist aber bei weitem nicht immer der Fall. Kalte Außenwände hat jedes Haus im Herbst und Winter. Die meisten Zimmer haben irgendwo eine Außenwand. Auch in schlecht gedämmten Häusern tritt deswegen noch lange kein Schimmel auf. Der Beitrag enthält, dass das Kinderzimmer nie richtig warm wird. Hier scheint dann doch eher etwas an der Heizung oder Heizkörper nicht zu stimmen. Wie wird denn geheizt? ist der Heizkörper evtl. zu klein? Wieviel Grad können denn max. erreicht werden? Ich persönlich würde meine Kinder nicht in einem schwer beheizbaren Raum unterbringen wollen und verstehe nicht wieso Sie das so hingenommen haben bisher, denn fehlende Beheizbarkeit fördert die Schimmelbildung. Nicht kalte Außenwände.