Gast hat diese Frage gestellt
Halloechen,
Wir wohnen in einer Doppelhaushaelfte und haben einen Mietvertrag ueber 5 Jahre.
Unser Vermieter moechte die Haushaelfte verkaufen.
1.) Aendert dass etwas an unseren bestehenden Mietvertrag?
Haus und Wohnungsbesichtigungen sollen nun auch durchgefuehrt werden.
2.) Wie oft darf eine Besichtigung statt finden?
3.) Muss sie vorher angekuendigt sein?
4.) Was darf besichtigt werden? (Badezimmer, Schlafzimmer)
5.) Darf der Vermieter ohne Mieter eine Besichtigung machen?
6.) Ist eine Hausbesichtigung einer Wohnungsbesichtigung gleichzusetzen?
Ich mein, von der Strasse aus sich das Haus anschauen, ok kein Problem. Aber aufs Grundstueck laufen und an den Waenden herrum klopfen ist schon eher nervig
Sehr interessiert bin ich am Rechtlichen Hintergrund, auf Paragrafen kann man sich eher beziehen als auf Foren-Eintraege
Danke