Oliver Curd
Hallo,
der VM muss den Mietvertrag einhalten, wenn er dies nicht einhalten kann, muss er Schadensersatz zahlen, bzw. er muss Sie in einer anderen Wohnung zum Übergang einmieten, alle Kosten die entsehen, dass Sie nicht Termingerecht umzeihen könne muss der VM tragen.
mfg
o.c.