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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Vermieter wohnt z.Z. noch in der Wohnung, die wir eigentlich ab 01.02.2005 mieten. Nun wird sein Bauherr nicht mit seinem Haus fertig und er will erst später ausziehen! Da wir auch aus unserer Wohnung raus mussen, wissen wir jetzt natürlich nicht, wie wir uns verhalten können / dürfen? Darf der VErmieter einfach den Termin verändern? Im Mietvertrag steht nämlich Mietbeginn 01.02.2005.
Stichwörter: rechtliche + sieht + lage

1 Kommentar zu „Wie sieht die rechtliche Lage aus?”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

der VM muss den Mietvertrag einhalten, wenn er dies nicht einhalten kann, muss er Schadensersatz zahlen, bzw. er muss Sie in einer anderen Wohnung zum Übergang einmieten, alle Kosten die entsehen, dass Sie nicht Termingerecht umzeihen könne muss der VM tragen.

mfg

o.c.

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