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Mietvertrag und rechtliche Bindung
Vereinbart der Vermieter in Gegenwart des Mieters mit einem Dritten einen Mietvertrag über die Wohnung des Mieters, so stellt die Vereinbarung ein schlüssiges Angebot auf einen Mietaufhebungsvertrag dar, dem der Mieter zustimmen kann. (AG Nordhorn, Az. 1643-8 3 C 1497/96, aus: WM 1/97, S. 36)