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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

zum Ende Juli habe ich meine Wohnung gekündigt.
Daraufhin habe ich zum Auszug bei der Post einen Nachsendeauftrag gestellt und zum 31. Juli mein Namensschild am Briefkasten entfernt.

Da ich vom Vermieter keinen Termin zur Übergabe genannt bekam, schrieb ich einen Brief, in dem ich um einen solchen Termin bat. Daraufhin antwortete der Vermieter, dass er mir bereits 2 Termine in 2 Schreiben mitgeteilt habe, auf die ich nicht reagierte.
Den nun genannten Termin nahm ich wahr und stellte fest, dass sich wieder (m)ein Namensschild am Briefkasten befand. Im übervollen Kasten lag ein (!) Brief des Vermieters mit Terminvorschlag.

Damit ich füs nächtste Mal bescheid weiß wäre mein Frage, ob ich verpflichtet bin, das Namensschild zwecks Zustellbarkeit über einen Kurierdienst bzw. bei persönlichem Einwurf bis zur Übergabe am Briefkasten zu belassen bzw. bis zu diesem Zeitpunkt den Briefkasten reglmäßig zu leeren.
Darf der Vermieter - trotz bestätigter Kündigung - das entfernte Namensschild wieder anbringen?
Reicht ein einfacher Nachsendeauftrag nicht aus?

Danke sehr für Antwort.
Stichwörter: welche + zustellbarkeit + auszug + pflichten

6 Kommentare zu „Zustellbarkeit nach Auszug - welche Pflichten habe ich?”

Susanne Experte!

Darf der Vermieter - trotz bestätigter Kündigung - das entfernte Namensschild wieder anbringen?[/quote:e1b8e]
Nein, sicher wird er das aber abstreiten
Reicht ein einfacher Nachsendeauftrag nicht aus?[/quote:e1b8e]
Das sollte er eigentlich.
Grundsätzlich hast Du Dich bei Umzug ja auch umzumelden, da kann der Vermieter nicht einfach das Namensschild wieder anbringen, dass Du doch deswegen entfernt hast, weil Du Dich korrekt polizeilich abgemeldet hast, oder <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

kati_bln aktiver Benutzer

Hallo Susanne,

danke für deine Antwort.

Umgemeldet habe ich mich nach meinem Umzug innerhalb der Frist, ich glaube die liegt bei ca. einer Woche!?
Das Schreiben welches ich im Briefkasten gefunden habe, ist von Mitte August, also deutlich nach Umzug, Ummelden usw.

Bei der Übergabe hat mir die Mitarbeiterin der Vermietung auch gesagt, dass wahrscheinlich der Hauswart das Schild wieder angebracht hat, um den Brief zuzustellen <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Außerdem ist mir kein vorheriges Schreiben zugegangen, in dem mir angeblich ein erster Termin mitgeteilt wurde, weder an meiner neuen Adresse, noch habe ich es im alten Briefkasten gefunden.

Kann ich dagegen vorgehen oder bringt das eher nichts (immerhin habe ich durch die verspätete Übergabe &quot;Nutzungsentschädigung&quot; zu zahlen)?

Ghostraider Experte!

Ich würde bei der Beschwerdestelle des gelben Horns anrufen und nachfragen was Sie jetzt und in diesem Fall machen können.
Jetzt schon einen Rechtsanwalt beauftragen wäre raus geworfenes Geld und ob man überhaupt mit einer Klage gegen diesen gelben Verein ankommt steht in den Sternen. Mir ist sowas nicht bekannt, da es bestimmt auf menschliches Versagen (falsches Ablegen) zurückgeführt wird und dann ist Ende der Fahnenstange.
Nur wenn dem Vermieter die neue Anschrift bekannt ist, ist dieser auch verpflichtet nach Auszug seine Korrespondenz mit Ihnen an die neue Adresse zurichten.
Allein für diesen Punkt würde ich schon einen Rechtsanwalt befragen.

Gruß
Ghost

kati_bln aktiver Benutzer

Hallo Ghostraider,

der Vermieter stellte seine Briefe nicht über die Post, sondern über einen Kurierdienst bzw. durch persönliche Einwerfen des Hauswarts zu. Dieser hat dann auch ein neues Namensschild am Briefkasten angebracht.
So wurde es mir auch von der Mitarbeiterin bei der Übergabe erklärt.

Susanne Experte!

Meiner Meinung nach gilt der Brief als nicht zugestellt, da Du schon umgemeldet warst- demnach auch keine Nutzungsentschädigung.
Ansonsten könnte ja jeder, der mir Post zustellen möchte, an irgendeinem Briefkasten (vielleicht im Baumarkt der Kummerbriefkasten für Kunden) ein Namensschild mit meinem Namen ankleben, um mir Post zuzustellen ????

Um Rechtssicherheit zu erlangen kannst Du folgendes tun: die Frage gegen geringen Einsatz bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> posten, Du solltest allerdings zu dem Umständen mitteilen:
- das der Hauswart eigenmächtig ein Schild mit Deinem Namen an Deinem ehemaligen Briefkasten angebracht hat, um die Post zuzustellen
-Du zu diesem Zeitpunkt schon umgemeldet war (ggf. ob dem VM die neue Adresse bekannt war)
-ein Nachsendeantrag gestellt war, sodass die Zustellung gesichert gewesen wäre.

Ghostraider Experte!

Hallo Ghostraider,

der Vermieter stellte seine Briefe nicht über die Post, sondern über einen Kurierdienst bzw. durch persönliche Einwerfen des Hauswarts zu. Dieser hat dann auch ein neues Namensschild am Briefkasten angebracht.
So wurde es mir auch von der Mitarbeiterin bei der Übergabe erklärt.[/quote:a3258]
Das ist ja das was ich damit meine ob dem Vermieter die neue Adresse des Mieters bekannt ist.
Ob der Hausmeister, der Bäckerjunge oder der Pastor die Post zustellt und auch ein Namensschild an den Briefkasten klebt ist uninteressant.
Der Mieter hat eine neue Postadresse, hat einen Nachsendeantrag gestellt, hat sein Namensschild entfernt und somit gilt alles was jetzt da reinkommt als nicht zugestellt. Vor allem Post vom Vermieter.[/b:a3258] <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->
Post die durch das gelbe Horn zugestellt wird kann ein Irrläufer sein und würde auch dann nicht als zugestellt gelten.

Ich würde mich über einen Anwalt mein Geld zurück holen oder es verweigern.

Gruß
Ghost

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