fin
Veraltet heißt nicht kaputt. Nur defektes muss der Vermieter auf seine Kosten austauschen. Sie haben kein Anrecht eine neue Gastherme zu fordern.
Eine jährliche Prüfung sollte auch stattfinden wenn alles neu ist. Im Preis macht Wartung plus Reinigung sicherlich keinen so großen Unterschied.
Christoph_A.
Wartungs- und Reinigungskosten einer Therme sind dann vom Mieter zu tragen, wenn dies rechtswirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Ein Ersatz der Therme ist nur dann notwendig, wenn sie kaputt ist bzw.die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden.
Auch neue Thermen müssen gewartet werden.
Dazu gehören einerseits die Wartungskosten im engeren Sinne duch einen entsprechenden Fachbetrieb, als auch die Kosten durch den Schornsteinfeger der die jährliche Emissionsprüfung durchführen muß.
tanx
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe nun noch eine Frage dazu: Also wir werden ja nicht um die Kosten herum kommen, aber gehören diese dann zu den Neben - bzw. Betriebskosten. Wir haben nämlich auch nur Hartz IV und dann müsste das Arbeitsamt die Kosten übernehmen, wenn sie auf der Jahresendabrechnung erscheinen und sich finanziell bei uns noch nichts geändert hat. Und kann vielleicht doch jemand sagen, was es ungefähr kostet, so ein Gerät reinigen zu lassen ?
Vielen Dank und Gruss
tanx <!-- s --><!-- s -->
Christoph_A.
Wenn die Wartung der Therme rechtswirksam in den Betriebskosten zum Mietvertrag vereinbart wurde, dann müssen diese Kosten vom Mieter übernommen werden.
Die Kosten für die Wartung einer Therme dürften sich so im Bereich von ca. 150 € bewegen.