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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Mein Problem ist folgendes. Ich habe eine Wohnung und ein Geschäft bei dem selben Vermieter. Die Wohnung haben wir vor ca. einem halben Jahr gekündigt und es ging auch alles reibungslos über die Bühne.
Den Laden musste ich schon im Mai 2005 leider schließen und habe dort noch Mietschulden von ca. 3000,-. Die Insolvenzeröffnung, wo auch mein Vermieter als Gläubiger bei ist, war am 3.1.07. Jetzt wollte ich die Kaution der Wohnung, die ich zusammen mit meiner Frau hatte, einfordern, aber ohne erfolg. Der Vermieter möchte jetzt die Kaution der Wohnung in Höhe von 1800,- mit den Mietschulden für den Laden verrechnen. Ich möchte meinen, dass man beides getrennt behandeln muss und es außerdem eine Bevorteilung gegenüber den anderen gläubigern wäre. Irre ich mich da so doll?
Stichwörter: zahlt + kaution + vermieter

3 Kommentare zu „Vermieter zahlt die Kaution nicht aus!”

Susanne Experte!

Nicht nur das - unterschlägt er nicht auch noch die Zinsen? Die Kaution muss nach BGB zinsbringend angelegt werden.
Die Kaution dient für Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen- aber eben aus dem Mietverhältnis für den Wohnraumvertrag.

Wenn 6 Monate nach Beendigung des MV abgelaufen sind, den VM schriftlich auf Kautionsabrechnung mahnen, ggf. den Betrag per Mahnverfahren einfordern.

Afrikastore

Was aber genau kann ich jetzt tun? Wenn ich diesen Vorfall meinem Insolvenzverwalter melde ist die Kohle weg. Da aber meine Frau mit dem Geschäft nichts zu tun hatte, steht ihr doch auch die Kaution der Wohnung zu.
Ich habe auch gehört, dass der Vermieter bei einem bestehenden Übergabeprotokoll keine 6 Monate Zeit hat, sondern sofort zahlen muss. ist das richtig?

Susanne Experte!

Fakt ist, dass Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, nicht mehr geltend gemacht werden können. Demnach würde einer kurzfristigen Auszahlung nach Mietende nichts im Wege stehen, wenn das Übergabeprotokoll sauber ist unterschreibt der VM ja damit, dass insofern keine Forderungen mehr bestehen. Allerdings darf der VM darüber hinaus eine angemessene Summe für mögliche NK-Nachzahlung einbehalten.

Anspruch auf die Kaution haben der/die Hauptmieter aus dem Mietvertrag. Falls beide Ehepartner Hauptmieter waren besteht demnach hälftiger Anspruch. Warst Du der einzige Hauptmieter, dann steht Deiner Frau nichts zu. Wenn DU weiterhin mit Deinem persönlichen Vermögen für die Insolvenz haften musst (weiss ja nicht, wie es bei Dir aussieht) dann ist das Geld natürlich futsch.
Ansonsten hab ich mit Insolvenzrecht nix am Hut!

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