Susanne
Nicht nur das - unterschlägt er nicht auch noch die Zinsen? Die Kaution muss nach BGB zinsbringend angelegt werden.
Die Kaution dient für Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen- aber eben aus dem Mietverhältnis für den Wohnraumvertrag.
Wenn 6 Monate nach Beendigung des MV abgelaufen sind, den VM schriftlich auf Kautionsabrechnung mahnen, ggf. den Betrag per Mahnverfahren einfordern.
Afrikastore
Was aber genau kann ich jetzt tun? Wenn ich diesen Vorfall meinem Insolvenzverwalter melde ist die Kohle weg. Da aber meine Frau mit dem Geschäft nichts zu tun hatte, steht ihr doch auch die Kaution der Wohnung zu.
Ich habe auch gehört, dass der Vermieter bei einem bestehenden Übergabeprotokoll keine 6 Monate Zeit hat, sondern sofort zahlen muss. ist das richtig?
Susanne
Fakt ist, dass Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, nicht mehr geltend gemacht werden können. Demnach würde einer kurzfristigen Auszahlung nach Mietende nichts im Wege stehen, wenn das Übergabeprotokoll sauber ist unterschreibt der VM ja damit, dass insofern keine Forderungen mehr bestehen. Allerdings darf der VM darüber hinaus eine angemessene Summe für mögliche NK-Nachzahlung einbehalten.
Anspruch auf die Kaution haben der/die Hauptmieter aus dem Mietvertrag. Falls beide Ehepartner Hauptmieter waren besteht demnach hälftiger Anspruch. Warst Du der einzige Hauptmieter, dann steht Deiner Frau nichts zu. Wenn DU weiterhin mit Deinem persönlichen Vermögen für die Insolvenz haften musst (weiss ja nicht, wie es bei Dir aussieht) dann ist das Geld natürlich futsch.
Ansonsten hab ich mit Insolvenzrecht nix am Hut!