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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe mich stundenlang durchs Internet gewühlt, aber keine passende Antowort auf meine Frage gefunden, darum jetzt hier.

In meinem Mietvertrag ist die Thermenwartung in den Beriebskosten korrekt
aufgelistet und somit übernehme ich die Kosten für die jährliche Wartung.
Soweit kein Problem.
In einer Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter ist dies noch einmal explizit aufgelistet. Darin u.a. mit welcher Firma und dass ich sie beauftragen muss (was meines wissens nicht erlaubt ist). Wäre in so einer Zusatzvereinbarung nicht auch eine finanzielle Höchstgrenze bis zu der ich die Wartungskosten zu übernehmen habe zwingend erforderlich? Ist sie ohne diese Höchstgrenze nicht unzulässig?
Sollte diese Klausel unzulässig sein, kann der Vermieter dann die Kosten wiederum über die Betriebskosten auf mich abwälzen oder ist somit der gesamte Punkt der Thermenwartung unzulässig? Ich habe gelesen, dass bei einer unzulässigen Zusatzvereinbarung zu einem Formularmietvertrag dies so wäre.
Als letzter Punkt würde mich interessieren, ob Wartungsarbeiten, die nicht einem jährlichen Tournus unterliegen von mir in vollem Umfang zu bezahlen sind oder nur Anteilig an den Jahren die ich darin wohne. Also sollte ich z.B. nach drei Jahren ausziehen muss ich dann bei einem 7-jährigen Wartungstournus 3/7 davon bezahlen?

Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert formuliert und wäre um fundierte Antworten sehr sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Stichwörter: thermenwartung + detail

0 Kommentare zu „Detail zur Thermenwartung”

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