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Endlich die ersehnte Traumwohnung gefunden - wer will da noch in die alte investieren? Trotzdem kommt kaum ein Mieter darum herum, seine alten vier Wände zu renovieren. Denn die meisten Mietverträge enthalten die Klausel, die zur "Renovierung bei Auszug" verpflichtet. <br />
Diese pauschale Formulierung gefiel Berliner Richtern nicht, da sie kurzfristigere Mieter benachteilige. Ohne genaue Angabe, in welchen Zeiträumen welche Aufgaben durchzuführen sind, gelten derartige Klauseln künftig als unwirksam.<br />
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Landesgericht Berlin, 65 S 308/97<br />
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