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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

mein Vormieter macht Trouble und ich brauche Eure Hilfe...

Wir (meine Freundin und ich) sind unabhängige Hauptmieter unserer neuen Wohnung, die wir in gemeinsamem Einverständnis mit dem Vormieter drei Tage vor Beginn des Mietvertrags übernommen haben. Einige Tage nach Übernahme der Wohnung meldete sich der Vormieter und verlangte die Überweisung der anteiligen Miete für die drei Tage. Davon war im Vorfeld nie die Rede.

Nachdem der VM am Telefon drängend wurde, habe ich einen Fehler begangen -- ich habe ihm die Zahlung der anteiligen Miete mündlich zugesagt (meine Freundin aber nicht). Inzwischen sehe ich das eigentlich nicht mehr ein, insbesondere nachdem wir einige Mängel bei der Renovierung festgestellt haben (die der Vermieter aber als in Ordnung abgenommen hat).

Der VM droht jetzt mit Anwalt und besteht auf der anteiligen Mietzahlung. Hat er da eine rechtliche Grundlage? Die telefonische Zusage ist ein Manko; aber ist sie rechtsgültig? Insbesondere bei nicht alleiniger Hauptmieterschaft?

In der Hoffnung auf Auskunft,
Danke & Gruß,

Björn

PS Sorry wegen der Markierung als "Wichtig", ist aber (wg. der Drohung mit Anwalt) relativ dringend...

3 Kommentare zu „Problem: Vormieter verlangt tagesgenaue Abrechnung”

Susanne Experte!

Du wirfst in Deinem Posting offensichtlich die Begriffe Vormieter und Vermieter durcheinander.
Vermieter: natürlich hat der ein Anrecht auf die Mietzahlung, und zwar vom jeweiligen Mieter. Ist auch egal, ob vor Beginn des schriftlichen MV. Mit der Überlassung der Wohnräume ist ein mündl. MV schon zustande gekommen.
Vormieter: Hat der Vormieter Euch verfrüht Zugang zur Wohnung verschafft, so hätte er im Vorfeld klären müssen, dass das nur im Zusammenhang mit anteiliger Mietzahlung möglich ist. Bei 2 Wochen könnte ich diesen Aufstand ja noch verstehen, aber bei 3 Tagen....

Wer wars denn nun?

bjoern

Hallo Susanne & alle,

sorry, nein, ich verwende nur verwirrende Abkürzungen <!-- s :D --><!-- s :D --> Also: In meinem obigen Posting ist "VM" der VORmieter, nicht der VERmieter (mit dem verstehen wir uns prächtig). Die Frage ist im Grunde, ob meine völlig bekloppte mündliche Zusage rechtlich bindend ist, besonders vor dem Hintergrund, daß wir zwei Hauptmieter sind, von denen nur einer diese Zusage gemacht hat.

Danke &amp; Gruß,
Björn

PS Der Vormieter ist (Patent-)anwalt. Das erklärt vielleicht den Aufstand <!-- s :) --><!-- s :) -->

Susanne Experte!

Falls der sich nochmal meldet, würde ich ihn darauf hinweisen, dass solche Absprachen vorher getroffen werden müssen, und zwar mit allen Vertragsparteien. Ohne schriftliche Vereinbarung hat er sowieso Probleme mit der Beweispflicht, zudem Ihr noch zu 2 seid.

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