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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Oft lässt sich schon mit einfachen Mitteln der Energieverbrauch reduzieren und damit Umwelt und Geldbeutel entlasten: <br />
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Nackte Heizkörper sind nicht immer ein schöner Anblick, aber normalerweise die beste Gewähr dafür, dass sich die Wärme ungehindert im Raum ausbreiten kann. Lange Vorhänge, ungünstig platzierte Möbel können bis zu 20 Prozent Wärme schlucken. <br />
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Schließen Sie nachts Ihre Rolläden und die Vorhänge, damit die Wärmeverluste durchs Fenster verringert werden. Isolieren Sie auch Ihre Heizkörpernischen. Dadurch lassen sich bis zu vier Prozent Heizkosten sparen. <br />
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Pro Grad Raumtemperatur mehr müssen Sie mit rund sechs Prozent höheren Energiekosten rechnen. Der Nutzen einer modernen Heizungsregelung mit Thermostatventilen und automatischer Nachtabsenkung ist nicht teuer, hilft Ihnen aber, viel Geld und Energie zu sparen. <br />
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Halten Sie Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen. So wird verhindert, daß warme, feuchte Luft in die kühleren Räume eindringt und sich an kalten Wänden und Fenstern niederschlägt. <br />
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Lüften Sie viermal am Tag möglichst fünf Minuten im Durchzug - bei gemäßigter Witterung auch länger und öfter - und schließen Sie dabei das Heizkörperventil. Vermeiden Sie Dauerlüftung während der Heizperiode, zum Beispiel durch Kippstellung der Fenster. Das ist Energieverschwendung und führt außerdem zu starker Abkühlung der Wände. <br />
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Rücken Sie die Möbel fünf Zentimeter von der Außenwand ab. Große Möbelstücke behindern die Zirkulation der Raumluft und tragen zur Bildung von feuchten Ecken bei, wenn sie zu dicht an den Außenwänden stehen. <br />
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Pflichten des Vermieters<br />
Vermieter müssen vor allem für das reibungslose Funktionieren von Heizungen sorgen. Das bedeutet: Wenn eine Heizung nicht in Ordnung ist, sollte der Mieter sofort telefonisch eine Mängelanzeige durchgeben und sie auch schriftlich mit Fristsetzung zum Vermieter schicken. <br />
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Kommt der Vermieter nach Abmahnung und Minderungsdrohung seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der Räume nicht nach, kann der Mieter zur Selbsthilfe greifen und eine Reparatur in Auftrag geben. Nach einer Minderungsandrohung darf er die Mietzahlung kürzen.<br />
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Mietminderung und Schadenersatz<br />
Die ideale vertragsgemäße Temperatur beträgt 20 Grad Celsius. Wenn die Temperatur nicht erreicht wird oder die Heizung ganz ausfällt, kann der Mieter die Miete mindern - bei Totalausfall während einer Frostperiode sogar bis zu 100 Prozent. Die Gerichte sehen die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ohne Heizung derart eingeschränkt, dass sie Mietminderung in erheblichem Umfang zugestehen. <br />
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Wenn über längere Zeiträume die Heizung ausfällt, kann der Mieter auch Schadenersatz verlangen. Über die Mietminderung hinaus kann er sogar Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das ist dann der Fall, wenn er, um die Wohnung überhaupt in irgendeiner Form bewohnbar zu erhalten, beispielsweise Elektro-Heizöfen anschaffen muss. Der Vermieter muss dann die Anschaffungskosten dieser Heizöfen zahlen sowie den zusätzlichen Stromverbrauch, soweit dieser nachweisbar ist. <br />
Quelle:zdf.de <br />
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Stichwörter: richtig + heizen

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