bitteumrat 28.10.2009 19:33
Ich hatte einen ähnlichen Fall,
bei mir kamm die dicke Rechnung 8 Monate später. Ich habe sämtliche Forderungen abgelehnt, dann auf den folgenden Mahnbescheid über die Renovierungskosten mit Widerspruch in voller Höhe reagiert.
Es kam zur Klage und ich bin zum Mieterverein.
Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen mit der Begründung, das ein Vermieter maximal 6 MONATE Zeit hat, Mängel geltend zu machen. Danach kann er nichts mehr fordern!
Ihr seid also frein raus!
Allerdings musste ich danach dann noch selber die Kaution einklagen!
luise1989 29.10.2009 07:00
Hmm wir waren auch schon beim Mietverein allerdings nur wegen der Kaution und da meinten die sie gehen weder mit uns vor Gericht noch hätten wir ein Anrecht auf unsere Kaution momentan sondern er darf diese 3 Jahre behalten...Im Gesetz steht es eigentlich aber anders daher halte ich von unserem Mietverein nicht sehr viel.
Ich hab gestern im Internet jedoch einen Text gefunden in einem Mieterlexikon wo drin stand, dass sobald beide Partein das Übergabe Protokoll unterschrieben haben ab da nix mehr geltend gemacht werden kann außer der Mieter hat die Mängel arglistig verschwiegen. Aber ich mein bei uns wurdde ja jetzt gesagt, dass sich der Laminatbden vor dem Bad senkt beim begehen und das im KiZi der Boden UNTER dem Laminat gebrochen sein soll. Fr beides können wir ja nix und weder uns noch dem Makler ist das aufgefallen!
bitteumrat 29.10.2009 10:18
Also das mit der Kaution stimmt zum Teil:
Nachzahlungsforderungen des Vermieters aus Mietnebenkostenabrechnungen verjähren nach 3 Jahren. Der Vermieter darf also seine Ansprüche daraus 3 Jahre lang geltend machen. Allerdings MUSS er die Kaution nach Ausgleich der letzten Nebenkostenabrechnung auszahlen. Habt ihr die letzte Abrechnugn erhalten und ausgeglichen, muss er auszahlen.
Zu den Schäden ist es eindeutig im BGB geregelt:
"BGB § 548. Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses. "
Also Schäden kann er 6 Monate nach Auszug NICHT mehr geltend machen, wenn vorher NICHTS bemängelt wurde!
luise1989 30.10.2009 18:31
Naja die Nebenkostenabrechnung ist halt nicht richtig die er uns gegeben hat er hat einfach für 2 weitere Monate Nebenkosten kassiert und meinte nur wir hätten ihm das ja gestattet. Unsinn und schriftlich hat er da auch nichts. Er hat in der Abrechung auch etliche Sachen aufgeführt die er eigentlich zu zahlen hat und in der von vorherigen jahr auch selber bezahlt hat!
Wir haben ihm dann die Differenz die wir wirklich zu zahlen haben gezahlt. Nun mit dem Brief der Schäden stand schon wieder der falsche Betrag der Nebenkosten drauf.
Wir bzw. Ich werde morgen Wiederspruch einlegen und ihm das ganze per Einschreiben mit Rückantwort senden und ihm eine Frist von 10 Tagen geben und sonst müssen wir wirklich zum Anwalt. Allerdings war ich heute dort und der will erstmal nur für die Beratung bis zur Gerichtstür 250€ haben und das finde ich auch ziemlich viel. Weiß ja nicht ob der Vermieter dann die Kosten zurück erstatten muss oder ob wir das auch bei Prozessgewinn bezahlen müssen.
luise1989 30.10.2009 18:32
Achja und nochmal wegen der Kaution...er hat das Geld ja aber schon vom Sparbuch abgehoben damit gehen uns ja für die 1400€ die Zinsen "verloren" weil er es jetzt ja privat hat muss er dann die Zinsen erstatten? Er hätte es ja auch auf dem Konto lassen können.