tinadarina hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum,
ich ziehe am 14. März aus meiner jetzigen Wohnung aus, die ich am 1. August letzten Jahres bezogen habe.
Meine Vermieterin fordert nun von mir, die Wohnung beim Auszug zu streichen. Im Mietvertrag steht dazu folgendes:
"Aufgrund des frisch renovierten Übergabezustands wird mit dem Mieter vereinbart, dass beim Auszug alle Wände und Decken mit weißer Dispersionsfarbe fachlich einwandfrei von einer Fachfirma auf Kosten des Mieters gestrichen werden. Teppichboden ist bei Auszug zu reinigen. Aufgrund des Umstandes, dass der Mieter ungeachtet der Mietdauer und der Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen diese Arbeiten beim Auszug erbringen muss, verzichtet der Vermieter auf die Schönheitsreparaturen wärhrend des laufenden Mietverhältnisses."
Ist die rechtliche Lage tatsächlich so, dass ich renovieren muss, selbst nach so kurzer Zeit (keine sichtbaren Abnutzungen der Wände vorhanden)? Dass die Klausel mit der Fachfirma unwirksam ist, habe ich mittlerweile herausgefunden.
Zusätzlich habe ich von meiner Vermieterin erfahren, dass sie nach meinem Auszug den Teppichboden raus- und einen Laminatbelag reinlegen möchte. Nun habe ich den Verdacht, dass ich ihr die Wohnung noch schön renovieren soll ("Bitte machen Sie beim Streichen dann die Fußleisten ab"
, was sie sonst ja selbst machen müsste...
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße,
Tina