Gast
Nun, für Ihre Arbeitszeit wird Sie wohl keiner entlohnen, das ist ganz klar Ihr eigenes Ding.
Rein rechtlich sehe ich folgendes: Der Vormieter hat seine Sachen nach seinem Mietende in der Wohnung gelassen und Sie Ihnen überlassen. (Zeugen?)
Damit hat eine Willenserklärung stattgefunden: Er hat Ihnen die Möbel übergeben und Sie haben diese übernommen. Ein Zutrittsrecht nach seinem Mietende hat er und andere nach Ende seiner Mietzeit nicht mehr.
Sie müssen Ihn also nicht in Ihre Wohnung lassen.
Was das Bezahlen angeht, so ist mit dem Überlassen der Möbel ein Vertrag mündlich und durch Handlung zustandegekommen.
Was ich an Ihrer Stelle machen würde, wenn Sie die Sachen nicht zahlen wollen und ein für allemal die Sache geregelt haben wollen, wäre:
Die Sachen abbauen, im Keller lagern und einen Termin mit dem Vormieter zum Abholen abmachen!
MfG
Gast
ja, das wäre die einfachste Lösung, allerdings schleppe ich den Schrank nicht 3 Stockwerke in den Keller, das müssten die dann schon selber machen....auch wenn ich sie nicht in meiner Wohnung haben will...so ein Mist <!-- s --><!-- s -->
Was mich aber noch interessieren würde, wie lange muss man denn solche Möbel lagern, ich meine der Keller und die Wohnung gehören nicht mehr ihr?!
Susanne
Wenn von überlassen gegen Bezahlung nie die Rede war, kann im Nachhinein kein Geld verlangt werden. M.E. sind die Sachen schon ins Eigentum des neuen Mieters übergegangen.
Gast
Einen Schrank baut man, soweit es geht, auseinander und bringt dann die einzelnen Teile weg. Wenn Sie nicht wissen wie, dann fragen Sie einen erfahreneren Menschen, der sich damit auskennt.
Wo Sie wie lange etwas lagern, ist vollkommen unerheblich und interessiert niemanden.
Wenn tatsächlich der Vormieter auftaucht um Geld zu verlangen, sollten Sie, um weiteren Ärger zu vemeiden, die Rücknahme der Möbel anbieten. Wenn Sie keinen Vertrag und kein Geld vereinbart hatten, dann kann er es im Nachhinein nicht fordern. Das Problem aber liegt in der Beweiskraft, wenn Sie dabei allein waren.
Daher: Absprachen u.s.w. in Zukunft immer schriftlich machen oder mit Zeugen. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.