Susanne
Da solltest Du sofort die Haftpflichtversicherung in Kenntnis setzen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass sie den genauen Zeitwert errechnet (wie Du schon richtig angemerkt hast), sondern übertriebenen Forderungen abwehrt.
Natürlich muss der Vermieter nachweisen, dass Schäden durch Dich verursacht wurden. Was Du da beschreibst (angetrocknete Wasserflecken!) hört sich allerdings nicht nach Schaden an.
Sollte der VM auf die Idee kommen, dass Du zahlst wenn es die Versicherung nicht will, kannst Du dem mal an die Stirn tippen. Falls er was von der Kaution dafür einbehält, sofort zum Rechtsanwalt!
Mone-1
Hallo Susanne,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Wir haben uns den "Schaden" an der Leiste noch einmal genau angesehen. Es sieht zwar aus wie ein Wasserfleck, ist aber wirklich im Material, als wäre dort wirklich etwas "verätzt" oder so.
Es liegt also wirklich eine Beschädigung vor, allerdings ist diese, meiner Meinung nach, keine 700 € wert.
Ich werde mich jetzt mal gleich mit meiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.....
Gruß
Mone