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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

ich habe eine frage zu schadensersatzansprüchen meines ehemaligen vermieters:

mein mietvertrag kündigte ich nach 6,5 Jahren zum 30.11.2005.
bei der Wohnungsübergabe wurden mehrere mängel festgestellt die in einem wohnungsübergabeprotokoll vermerkt wurden.

unter anderem wurde in der küche folgender mangel festgehalten:

"Fußbodenfließen in der Küche defekt, Sprünge, Abplatzungen im Bereich der Tür und Mitte"

kürzlich erhielt ich nun die betriebskostenabrechnung und eine rechnung mit den ansprüchen meines vermieters die aus diesen schäden entstanden sind. er verechnete diese mit der hinterlegten mietkaution.

aus den beiliegenden rechnungskopien war allerdings zu ersehen, das er die küche KOMPLETT mit neuem LAMINAT von einer firma auslegen ließ.

ist es rechtens, dass ich die kosten für eine neue fußbodenverlegung mit laminat tragen muss, obwohl vorher die küche gefliest war, und schäden nur an einigen fliesen vorhanden waren?

1 Kommentar zu „Schadensersatzansprüche und Verrechnung mit Mietkaution”

mike71

Hallo,

ich habe eine Frage zu Reparaturkosten nach einem Wasserrohrbruch.

Im Detaill: Ich wohne in einem Mietshaus in der 2. Etage.
In den vergangenen Wochen ist im Erdgeschoss dreimal ein Wasserrohrbruch entstanden. Gefunden wurden unter anderem Putzlappen und Damenbinden/Tampons. Über mir wohnt auch noch ein Mieter.

Nun hat mir der Vermieter mitgeteilt, daß im Wiederholungsfalle die Kosten auf die an das Abwasserrohr verbundenen Mietparteien aufgeteilt werden sollen.

Ist das legitim?

Hoffe auf Antworten.

Vielen Dank.

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