Bibiwinst
Danke für die zahlreiche Hilfe!
Immobilienwirt
Hallo Bibiwinst, also mehrer Sachverhalte sprichst du an.
1. Schimmelbefall:
Hier musst du dir selbst die Frage stellen, ob du die Gegebenheiten bereits vor bzw. bei Beginn des Mietverhältnisses kanntest. Dann würde dir nach § 536 b kein Mietminderungsrecht zustehen. So wie du den achverhalt schildert kanntest du den Sachverhalt oder der Vermieter hat dich darauf aufmerksam gemachtn (alte Frau vorher).
2. Heizen und Lüften
Da muss ich mit meiner 10 jährigen Berufserfahrung sagen, Heizen und Lüften ist nicht gleich Heizen und Lüften, da jede Wohnung andere Eigenschaften infolge der vorliegenden Bausubstanz hat.
Gerade wie in diesem Fall in einem nicht gedämmten Haus ist der Aufwand an Heizung ennorm, zu dem werden die Fenster auch nicht den neusten K-Wert (Wärmeisolierungsgrad) haben, was sich regulär natürlich auch in der zu zahlenden Miete wiederspiegelt (sanierte Häuser haben meist höhre Grundmiete, geringere Nebenkosten, unsaniert Objekte haben geringere Grundmiete aber höhere Nebkosten).
Ab auch in in sanierten Häusern gibts Schimmel infolge des Heizungs- und Lüftungsverhlaten der Mieter.
3. Mieterhöhung wegen Modernisierung
Also die Dämmung einer Fassade ist grundsätzlich dafür gedacht Energiekosten zu sparen. Damit kann also nach § 559 BGB eine Mieterhöhung vorgenommen werden. Grundsätzlich sind jährlich 11% der Kosten umlegtbar. Dir selbst steht aber dann ein Sonderkündigungsrecht zu, indem du wie jetzt auch mit 3 Monaten Kündigungsfrist auziehen kannst. Vorteil des Sonderkündigungsrecht ist nur, du brauchst die erhöhte Miete nach Ankündigung nicht zu zahlen.