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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Mann und ich sind vor kurzem in ein Mehrfamilienhaus gezogen. Miete mit allem beträgt momentan 360€ (ohne Heizung) für 60qm. Ist für unsere Gegend relativ billig, jetzt kommen ein paar Knackpunkte.
Vor uns hat dort eine alte Frau gewohnt, die heizen/lüften nicht mehr richtig auf die Reihe bekommen hat. Sie hatte im Bad und am Küchenfenster Schimmel, vom Vermieter wurde uns vor Einzug die fachgerechte Beseitigung versprochen. Ist auch soweit geschehen, das Bad wurde auch neu gefliest.
Da ich etwas vorsichtig bin, habe ich die Stellen argwöhnisch beäugt. Nun hat sich am Küchenfenster so ein Schmierfilm gebildet. Laut Vermieter Stockflecken, die fast jeder im Haus hat. Wenn man diese nicht regelmäßig mit Schimmelentferner behandelt, wird es zu Schimmel... Tut mir leid, aber das hört sich für mich sehr komisch an. Es tritt doch auch dann schon eine Gesundheitsgefährdung auf, oder? ich werde mich in den nächsten Tagen mit meinen Nachbarn darüber unterhalten, ob und in welchem Umfang sie mit diesem Problem zu kämpfen haben. Unser Heiz- und Lüftungsverhalten ist korrekt, wir hatten schon viele Wohnungen, heizen jeden Raum und lüften regelmäßig mehrmals am Tag mit weit offenen Fenstern.
Ach ja, und nächstes Jahr soll dann die Außenfassade neu gedämmt werden. Dabei wird die Miete so ca. 60 -120 € angehoben (1-2 € pro qm). Dann wäre dieses Schimmelproblem angebilch beseitigt. Ist die Erhöhung rechtens und wie kann man dagegen vorgehen?
Wir werden wahrscheinlich eh ausziehen. Habe keine Lust, meine Gesundheit zu ruinieren!
Lieben Gruß
Bibiwinst
Stichwörter: stockflecken + mieterhöhung + schimmel

2 Kommentare zu „Schimmel, Stockflecken und Mieterhöhung...”

Bibiwinst

Danke für die zahlreiche Hilfe!

Immobilienwirt Experte!

Hallo Bibiwinst, also mehrer Sachverhalte sprichst du an.

1. Schimmelbefall:

Hier musst du dir selbst die Frage stellen, ob du die Gegebenheiten bereits vor bzw. bei Beginn des Mietverhältnisses kanntest. Dann würde dir nach § 536 b kein Mietminderungsrecht zustehen. So wie du den achverhalt schildert kanntest du den Sachverhalt oder der Vermieter hat dich darauf aufmerksam gemachtn (alte Frau vorher).

2. Heizen und Lüften

Da muss ich mit meiner 10 jährigen Berufserfahrung sagen, Heizen und Lüften ist nicht gleich Heizen und Lüften, da jede Wohnung andere Eigenschaften infolge der vorliegenden Bausubstanz hat.
Gerade wie in diesem Fall in einem nicht gedämmten Haus ist der Aufwand an Heizung ennorm, zu dem werden die Fenster auch nicht den neusten K-Wert (Wärmeisolierungsgrad) haben, was sich regulär natürlich auch in der zu zahlenden Miete wiederspiegelt (sanierte Häuser haben meist höhre Grundmiete, geringere Nebenkosten, unsaniert Objekte haben geringere Grundmiete aber höhere Nebkosten).

Ab auch in in sanierten Häusern gibts Schimmel infolge des Heizungs- und Lüftungsverhlaten der Mieter.

3. Mieterhöhung wegen Modernisierung

Also die Dämmung einer Fassade ist grundsätzlich dafür gedacht Energiekosten zu sparen. Damit kann also nach § 559 BGB eine Mieterhöhung vorgenommen werden. Grundsätzlich sind jährlich 11% der Kosten umlegtbar. Dir selbst steht aber dann ein Sonderkündigungsrecht zu, indem du wie jetzt auch mit 3 Monaten Kündigungsfrist auziehen kannst. Vorteil des Sonderkündigungsrecht ist nur, du brauchst die erhöhte Miete nach Ankündigung nicht zu zahlen.

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