hannibal hat diese Frage gestellt
Hallo!
Kann jemand etwas darüber sagen, inwieweit Schadensersatzforderungen des Vermieters berrechtigt sind, wenn der Mieter nach einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht sofort ausgezogen ist, sondern Widerspruch eingelegt hatte. Vor Gericht wurde dem Eigenbedarf letztendlich stattgegeben und der Mieter musste ohne Räumungsfrist (!) sofort ausziehen. Jetzt wollen die Vermieter für die Zeit zwischen Kündigungstermin und Auszug Schadensersatz und eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Ist das wirklich rechtens und haben die Chancen, damit durchzukommen? Der Gesetzgeber räumt doch ausdrücklich das Widerspruchsrecht ein, wieso wird man dann bestraft, wenn man davon gebrauch macht?