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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir planen zum Ende des Jahres ein Haus zu kaufen und aus unserer Mietwohnung auszuziehen. Dann stünde ja für die Kostenplanung auch die Renovierung der Wohung mit in der Kalkulation, weswegen wir möglichst gut vorher über die Eventualitäten bescheid wüsten.

Kann man sich mit seiner Rechtsschutzversicherung vorher anwaltlich beraten lassen was sein muss und was nicht? Wir waren starke Raucher und somit ist in der Wohung einiges zu tun (Rolläden vergilbt, Teppich vergilbt, Heizung vergilbt, Fensterrahmen vergilbt etc..) woher oder wo finde ich Regelungen was ich ändern muss und was nicht? Was gehört zur normalen Abnutzung und was muss ich vor Übergabe noch handwerklich in Ordnung bringen. Die Fensterrahmen z.b. sind aus einem nicht wirklich überstreichfähigem Material, die Heizung zu streichen würde sicherlich auch nicht so einfach werden...

Vielleicht weiß jemand Rat.

Mit freundlichen Grüßen

Snowflake

1 Kommentar zu „Rechtsschutzversicherung vorher befragen?”

Ghostraider Experte!

Wenn die Rechtschutzversicherung Mietrecht abdeckt können Sie den Anwalt darüber in Anspruch nehmen.

Aber Sie können alleine schon was machen in dem Sie mal in den Mietvertrag nach der Schönheitsreparaturklausel sehen und nachsehen ob Sie überhaupt zu Schönheitsreparaturen herangezogen werden oder ob diese Klausel Gültigkeit hat.

Sie können aber auch den Vertrag durch den Anwalt prüfen lassen und dann sehen was Sie alles oder nicht machen müssen.

Ich meine mal was gelesen zu haben das auch bei starkem Rauchen keine Ersatzansprüche vom Vermieter gefordert werden können. (Ohne Gewähr)[/color:dd0f7] <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Werde aber noch mal nachsehen.

Gruß
ghost

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