Ghostraider
Wenn die Rechtschutzversicherung Mietrecht abdeckt können Sie den Anwalt darüber in Anspruch nehmen.
Aber Sie können alleine schon was machen in dem Sie mal in den Mietvertrag nach der Schönheitsreparaturklausel sehen und nachsehen ob Sie überhaupt zu Schönheitsreparaturen herangezogen werden oder ob diese Klausel Gültigkeit hat.
Sie können aber auch den Vertrag durch den Anwalt prüfen lassen und dann sehen was Sie alles oder nicht machen müssen.
Ich meine mal was gelesen zu haben das auch bei starkem Rauchen keine Ersatzansprüche vom Vermieter gefordert werden können. (Ohne Gewähr)[/color:dd0f7] <!-- s --><!-- s -->
Werde aber noch mal nachsehen.
Gruß
ghost