Gast hat diese Frage gestellt
Hi @
Bin seit einiger Zeit schon in diesem Forum unterwegs.... Wirklich Klasse !
Da in ca. 4-5 Wochen ein Umzug ansteht und der neue Mietvertrag endlich da ist, hätte ich ein paar Fragen an Euch.
Im Mietvertrag ist unter Punkt "Mietdauer" vom Vermieter angegeben:
"Er läuft auf unbestimmte Zeit." > Gut, aber nun der folgende Punkt: "Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird für die Dauer von 5 Jahren ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen."
Soweit ich informiert bin, gibt es diese Art von Verträgen nicht mehr, zumindest nicht ohne Angabe von Gründen wie z.B. Eigenbedarf oder Sanierung....
Auch haben wir den Vermieter beim "Ersten Kennenlernen" auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Nun kommt der Mietvertrag doch mit der Klausel. Ist diese überhaupt noch bindend ?????
Herzlichen Dank für Eure Bemühungen und Antworten !