Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Zugang zum Heizungsraum ist Gemeinschaftseigentum

Steht der Kellerraum, in dem sich Heizungsanlage und Öltank einer Eigentumswohnanlage befinden, nach der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum, so sind auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum bilden, zwingend gemeinschaftliches Eigentum.

Beschluss des BayObLG vom 30.10.2003
2Z BR 184/03
ZR-Report online

0 Kommentare zu „Zugang zum Heizungsraum ist Gemeinschaftseigentum”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.