Gast
Hallo,
nein hast Du nicht wieso auch.
Das verschulden liegt nicht beim Makler denn Du hast keinen Vertrag bekommen ausser eine Kreditvermittlung ist teil des Vertrages, dann damit wäre dann der Vertrag zumindest teilweise erloschen....
Ansonsten ist das Vertragsrecht ...
du solltest aber besser in ein Jura Lehrbuch schauen als in das Gesetz,
da ein Vertrag verschiedene Abhängigkeiten hat.
Greetings
Martin