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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo nach tagelangem durchforsten des Netzes und lesen etlicher Urteile Verordnungen tipps etc... weiß ich eigtnlich immernoch nicht weiter ... und hoffe ihr könnt mir hier helfen...

Also im Mai 2003 bezog ich mit meinen 2 Kindern eine 5 Raum Wohnung, sie war komplett renoviert und alles war in Ordnung ... beim einrichten viel uns in einem Kinderzimmer auf, daß die zwei Wände <Aussenwände> nur bis zur Hälfte tapeziert war, der Rest nur übergeweisst. Wir dachten uns nix dabei halt nur *da werden sicher mal Schänke gestanden haben und somit ein komplettes tapezieren nicht notwendig* .... So weit so gut, es war ein schöner Sommr wir fühlten uns wohl und alles war gut, dann kam der >Herbst und im Oktober stellten wir in dem Kinderzimmer unter dem Schreibtisch Schimmel fest, es war genau in der ecke wo die beiden Wände aufeinandertrafen, nach zwei Wochen wurde dieser größer und im November setze ich meinen Vermieter davon mündlich in Kenntniss. Er kam und sah sich das ganze an und natürlich kam der Spruch nicht genug gelüftet ... >ich kann es echt nicht mehr hören> desweiterin meinte er es würde davon kommen das der Schulranzen meiner Tochter uunter dem Schreibtisch steht ... wiederum zwei Wochen später kam er mit einem Mann der sich das ganze ansah, mit irgendner Flüssigkeit abwusch und uns ein Thermometer da lies, womit wir die Luftfeuchte und die Themperatur im Auge behalten sollten .... Wir taten auch alles was möglich war soweit es ging lüftete ich dieses Zimmer alle 3 - 4 Stunden mittels Stosslüftung wir wuschen die Schimmelsporen mit Waschbenzin ab, wie uns aufgetragen <wobei ich das aus eigener Tasche zahlen musste> .... Aber nichts hat genutzt, der Regen kam, der Winter auch und die Wände waren unmittelbar über den Boden permanent feucht. Lüften Heizen Lüften heizen, was soll ich denn noch tun ? Soweit es möglich war haben wir Luftfeuchte und temperatur konstan auf 50 bis 55 % und ^18° bis 20° ghalten, um das permanent zu erreichen muss ich alle 3 h mindesten die prozedur durchführen, das das nicht immer jeden Tag möglich ist ist wohl jedem klar,aber nach drei stunden ist die luftfeuchte schon wieder über 60 % gestiegen die Temp ging runter und ich habe mir wahrscheinlich nen Ochsen geheizt ...
Ok nun mal zum wesentlichen, der Schimmel breitet sich trotzdem immer weiter aus erstreckt sich mittlerweile über die komplette Aussenwand nun wollte ich meiner Tochter das nciht mehr zumuten lassen und wir fingen an umzuräumen und oh Graus gestern haben wir selbigens auch im angrenzenden Schlafzimmer festgestellt die Seite am Fenster dort fängt auch schon an und zieht sich langsam Richtung Decke und sogar in den Rillen und den Seiten vom Fenster habe ich Schimmel entdeckt.

Bei seinem ersten besuch meinte der Vermieter aber auch, es gab an diesen Wänden schonmal Schimmel den er aber seiner meinung nach Ordnungsgemäss beseitigt hat, die Wände an den Stellen sind von aussen auch auf 1m Höhe verputz, also gemacht er da irgendwann schonmal was, aber was ???? Er sagte was von Mauerwerk zersägt, ich hab doch von sowas keinen Schimmer....und natürlich verliess ich mich darauf das er sich drum kümmert, es wurde auch von Isolierplatten etc... pp gesprochen, aber wie gesagt das ist lang her ... Und nun erstmal zu meinen FRAGEN.

1. Ich habe im November dem Vermieter mündlich über den Schimmel informiert und die Miete in guten Glauben er würde etwas tun voll weitergezahlt, ganz normal, nix unter Vorbehalt etc ... nun mache ich das ganze nochmal schriftlich auf welchen Zeitpunkt kann ich mich wegen der Mietminderung denn nun genau berufen ? Angezeigt habe ich es ihm ja schon im Noevember kann ich ab da dann die Mietminderung einfordern ? Oder erst ab jetzt wo ich es ihm schriftlich [/color:a36e0]mitgeteilt habe?

2.Da ich um die Gesundheit meiner Tochter fürchte hat sie natürlich das Zimmer räumen müssen wir haben die Möbel alle in die Mitte gestellt es ist also momentan unbewohnbar <würde euch gerne ein paar Bilder zeigen> sie schläft erstmal bei mir im Schlafzimmer, meine Sorge ist da natürlich genauso groß noch hält sich der Schimmel da in Grenzen, irgendwo müssen wir ja schlafen (.... Kann ich nun die komplette Kaltmiete für beide Zimmer einbehalten ? Das wären auf die gesamte Kaltmiete ca. 30% Minderung... ist das zuviel ? Aber wie soll ich es sonst berechnen ?

3. Muss ich die Frist zum beheben des Schadens setzen ? oder reicht ein Satz wie:" ;) . In Höhe dieses Betrages werde ich ab sofort die von mir geschuldete Monatsmiete bis zur Behebung des Mangels mindern." ?

4. ICh zahle die Miete hier rückwirkend, also am Ende februar rückwirkend für Februar usw...<habe ich noch nicht gemacht, weil ich die Mietmangelanzeige erst fertigmachen wollte> wenn ich jetzt die Miete für Februar zahle kann ich darauf dann schon Mindern oder erst ab der Monatsmiete für März ?

Für aufklärende schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.
und sorry für den ellenlangen txt...

LG Ines
Stichwörter: schimmel

7 Kommentare zu „Schimmel und es wird immer mehr :o(”

Gast Experte!

hi,

erstmal, wenn sich schimmel an hausecken bildet, deutet das auf einen baumangel im bereich der isolierung hin, kalte ecken werden immer zuerst vom schimmel besucht !

von innen kann da nichts gemacht werden, muß von aussen isoliert werden, mit "schlechter" lüftung hat dies nichts zu tun, d.h. der mangel ist sache des vermieters.

bei schimmel können sie sogar fristlos kündigen, wegen gesundheitsgefärdung.

haben sie den mangel angemeldet (schriftlich wäre natürlich besser - wegen beweis) und ist nicht gemacht worden, können sie die miete kürzen, sollten sie sogar, da man dem vermieter nur per "euro" dazu bewegen kann etwas zu machen.

mietminderungstabelle beachten und die miete ab sofort kürzen, rückwirkend geht das nicht.

gruß

Ines

Hallo *Gast*

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin auch der Meinung daß es Baumangel ist, was anderes kann es nciht sein, es wurden neue Fenster eingebaut <vor meinem Einzug irgendwann> die Aussenwände aber nciht isoliert, sollte man doch aber machen oder ? desweiteren ist an Regentagen die Aussenwand auch sehr nass, und genau an den Stellen wo in der Wohnung der Schimmel ist, weiß die Wand draussen dunkle Nasse Flecken auf, was für mich als Laie bedeutet, dass sich die Wand an diesen Stellen extrem mit feuchtigkeit vollgesogen hat ...

Mir wirft sich nun die Frage auf, muss ich nun Beweisen das es baumangel ist ? Oder muss der Vermieter beweisen dass er unschuldig ist ?

Und meine Frage bezüglich der Rückforderung, belief sich eigentlich darauf, normalerweise kann ich die Miete ab Tag der mängelanzeige des vermieters mindern .. Richtig ??? Wie wichtig ist es dass ich die erste meldung nicht schriftlich sondern mündlich gemacht habe, denn die habe ich ja schon im November etzen Jahres gemacht, habe dann, weil der Schimmel noch nciht so extrem war und im guten Glauben der Vermieter würde schnell etwas unternehmen, die Miete aber normal weitergezahlt .... was hätte ich tun müssen um die Mietminderung ab November 2003 nachzubekommen ? Ich habe gestern nun dass ganze nochmal schriftlich gemacht, mit dem Beginn: *Wie ich Ihnene schon im November 2003 mitgeteilt habe ..... zählt das nicht als Zeitpunkt der Mängelanzeige ? Ich glaube ich verlier langsam den Überblick, man lest soviel und irgendwie sagt jeder immer was anderes ...

Zu guterletzt nun doch noch ein paar Bildchen ....

Kinderzimmer --- Bild 1[/url:7871d]
[url=http://web71.server63.rhs-it.de/img_allg/schimmel_nancy02gif.gif:7871d]Kinderzimmer --- Bild 2[/url:7871d]
[url=http://web71.server63.rhs-it.de/img_allg/schimmel_nancy03.jpg:7871d]Kinderzimmer --- Bild 3[/url:7871d]
[url=http://web71.server63.rhs-it.de/img_allg/schimmel_schlafzimmer.gif:7871d]Schlafzimmer --- Bild 1[/url:7871d]

Für weitere Tips bin ich sehr dankbar

Achja ich würde nur sehr ungern diese Wohnung verlassen, wir haben uns gerade richtig eingelebt und die Wohnung ansich ist ja sehr schön und preiswert ... und ein umzug wird auch wieder sehr teuer <!-- s :o --><!-- s :o -->(

LG Ines

Gast Experte!

schau mal hier...einiges über schimmelpilze...


http://www.mdr.de/ratgeber/wohnen_garten/262138

Erika

Hallo Ines,

ich habe Deinen Beitrag gelesen und bei den Bildern "Hühnerpickel" bekommen.

Mein Tip für Dich und Deine Tochter: Zieh aus, so schnell Du kannst.

Selbst wenn die Wohnung noch so schön und preiswert ist, Gesundheit kannst Du mit keinem Geld der Welt kaufen.

Gruß

Erika

Ines

Danke für die Beiträge und die Links ....

Habe mittlerweile mit dem Vermieter nochmal persönlich gesprochen, er kommt nächste Woche und dann werde ich weitersehen, ihm selber ist das ganze peinlich, weil er alles in seiner Macht stehende getan um den Schimmel wegzukriegen .... naja ausser wohl die Aussenwand zu isolieren nachdem er neue Fenster einbauen ließ ...

Nichts desto trotz mal sehen zu welcher Problemlösung wir nächste Woche kommen, sich ist mir meine und die Gesundheit meiner Kinder wichtiger .... aber alleinerziehend und 2 Kinder, man schüttelt sich nicht jeden Euro aus dem Ärmel und wenn ich es mir leisten könnte wüde ich sofort ausziehen, aber schon alleine der Umzug würde mich glaube ich in den Ruin stürzen ... <!-- s :o --><!-- s :o -->(

Ich glaube das ist überhaupt der Grund warum viele Leute mit solchen Mängeln versuchen zu leben ...

Der vermieter muss mir nciht zufällig da unter die Arme greifen ? Vieleicht mit ner neuen Wohnung oder beteiligung an den Kosten bei einem derart unvermeidlichen Umzug ?

LG Ines

Gast Experte!

Hallo Ines,

ein Rechtsbeistand bin ich nicht, doch rein Menschlich gesehen glaube ich nicht, daß ein zweiter Versuch des Vermieters von Erfolg gekrönt sein wird. Durch eine Mietminderung hast Du zwar ein Druckmittel gegen den Vermieter in der Hand und dieser wird auch versuchen, wie schon einmal, den Schimmel oberflächlich zu beseitigen, doch auf Dauer ist das wohl nicht die Lösung.

Nicht der drohende Ruin ist es, warum jemand versucht, mit solchen Mängeln zu leben, sondern der Glaube an das Gute im Menschen, der einen hoffen läßt, daß ein solcher Mangel schnell behoben wird, dabei sollte man zuerst immer das Schlechteste von Jemandem denken und sich dann vom Gegenteil überzeugen lassen.

Grüßli

Erika

Erika

Sorry, vergessen mich einzuloggen!!!

Erika

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