AMAyer 19.05.2009 14:28
So einfach ist das nicht!
Sie haben ab dem 01.07. einen gültigen Mietvertrag. Somit haben Sie ab diesem Datum einen Rechtsanspruch auf die Whg zum Mietvertrag. Vorher nicht. Mündliche Zusagen werden idR von keinem gierigen Vermieter eingehalten!
Wenn Sie ab dem 01.07. nicht in die neue Whg kommen, da Ihnen der Zutritt verweigert wird, müssen Sie sich an den Lumpen von Vermieter halten und im zweifel gegen diesen Kerl Klage einreichen. Sicherlich wird der Kerl von Vermieter Ihnen gegenüber dann auch schadenersatzpflichtig, wenn Sie erst einmal im Hotel wohnen!
Man kann an dieser Stelle raten, wenden Sie sich DRINGENDST an die Kollegen vom örtl. Mieterbund oder einem teuren Anwalt.
AM